Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

  • Personalausweis oder Pass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • behördliches Führungszeugnis
  • ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
  • ggf. Ortskundenachweis
  • 43,90 €  (Ersterteilung)
  • 90,00 €  (Ersterteilung mit Auflagenänderung im Kartenführerschein, z.B. Sehhilfe erforderlich)
  • 38,00 €  (Verlängerung)

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

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