Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof genehmigt. Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, 12. April bis Dienstag, 26. April bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Stadtverwaltung Marsberg
Zimmer 33 (Bauamt), Lillersstr. 8, 34431 Marsberg
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Stadt Marsberg ist das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske. Für die Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02992/602245 erforderlich.
Hochsauerlandkreis (Genehmigungsbehörde)
Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 und
Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude des Hochsauerlandkreises ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die 3-G-Regeln, Zutritt ist nur möglich, wenn Geimpft, Genesen oder Getestet. Der aktuelle Test-, Impf- oder Genesungsnachweis muss vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) in der Zeit vom 12.04.2022 bis zum 26.04.2022 eingesehen werden.