Das Weihnachtsfest und auch Silvester/Neujahr rücken näher: Fest steht, dass die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen bleiben: Private Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Eine Ausnahme bildet Weihnachten: Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand weitere vier Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen. Auch hier zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Zum engsten Familienkreis gehören: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch deren Haushaltsangehörige dürfen dazukommen, sofern die Anzahl von vier Personen über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes nicht überstiegen wird.
An Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich aber fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.
Grundsätzlich gilt sowohl für die Weihnachtstage als auch für Silvester/Neujahr: Private Feiern, die mit Blick auf die Teilnehmerzahl, Verhalten und sonstige Umstände (Alkoholangebot, Musik, Tanz etc.) erwarten lassen, dass die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden, sind unzulässig und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden bitten um Beachtung, Mithilfe und auch Verständnis für die aktuelle Pandemie-Situation, kündigen jedoch gleichzeitig an, Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung konsequent nachzugehen.