Wasserschutzgebiete

Allgemeines zu Wasserschutzgebieten

Grundwasser dient dem Menschen als Trinkwasser. Daher ist es wichtig, dass das Grundwasser einem besonders hohen Schutz unterliegt.

Um Gefährdungen und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, können für das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen werden. Durch die Wasserschutzgebietsverordnungen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Handlungen, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken, können damit verboten oder für nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.

Da in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Gefahrenauswirkungen bestehen, werden Wasserschutzgebiete in verschiedene Schutzgebietszonen mit unterschiedliche Schutzbestimmungen unterteilt.

Die rechtliche Grundlage dafür stellen die §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für Nordrhein-Westfalen werden diese Regelungen durch die §§ 35 und 113 des Landeswassergesetzes für das Land NRW ergänzt. Seit dem 01.10.2021 ist außerdem die „Rechtsverordnung für Schutzbestimmungen im Bereich Bodenschatzgewinnung im Land NRW“ in Kraft.

Im Hochsauerlandkreis sind rund 60 Wasserschutzgebiete ordnungsbehördlich festgesetzt. Weitere Schutzgebiete befinden sich in der Planungsphase. Diese sind teilweise geomorphologisch oder teilweise bereits fachlich abgegrenzt.

Bereits bestehende Wasserschutzgebiete können Sie der Karte „Darstellung der Wasserschutzgebiete im Hochsauerlandkreis“ entnehmen.

 

Hinweis für die Forstwirtschaft bei Kahlhieb in Wasserschutzgebieten

Zur Zeit ist leider wieder mit erhöhten Kalamitäten aufgrund von Borkenkäferbefall zu rechnen, sodass Kahlhieb in größerem Umfang nötig werden kann. In Wasserschutzgebieten ist Kahlhieb ab einer bestimmten Flächengröße regelmäßig genehmigungspflichtig, je nach Wasserschutzgebiet und Schutzzone. Ist wegen Schädlingsbefall nicht vorhersehbar, dass die maßgebliche Flächengröße eines Kahlhiebs überschritten werden muss, zeigen Sie den durchgeführten Kahlhieb bitte möglichst noch vorher, sonst unverzüglich nachträglich an. Fügen Sie der Anzeige bitte einen Lageplan bei, auf dem die Kahlschlagfläche dargestellt ist. – In zukünftigen Wasserschutzgebieten wird es dazu eine Ergänzung in den ordnungsbehördlichen Verordnungen geben. Auskunft erteilt der Fachdienst Wasserwirtschaft.

Stand: 25.06.2020

Entwurf Wasserschutzgebietsverordnung Medebach-Titmaringhausen

Geplantes Wasserschutzgebiet "Medebach-Titmaringhausen"

Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Der vorgeschriebene Gebührenrahmen für eine Genehmigung innerhalb eines Schutzgebietes beträgt 100,00 bis 2.500,00 €. Für Standardanträge ohne besondere Schwierigkeiten orientiert sich die Gebühr am unteren Rahmen.

In Wasserschutzgebieten unterliegen eine Reihe Handlungen der Genehmigungspflicht. Die entsprechenden Anträge sind schriftlich beim Fachdienst Wasserwirtschaft einzureichen. Da es sich dabei um die unterschiedlichsten Vorhaben handelt, gibt es dafür keine Formulare (außer für einen Wohnhausneubau, siehe Downloads). 

Dem Genehmigungsantrag sind Unterlagen wie Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Nachweise beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Die Unterlagen sind schriftlich mindestens in zweifacher Ausfertigung und möglichst zusätzlich einmal digital (per Email) einzureichen.

Hilfreich ist es, wenn im Antrag bereits beschrieben wird, wie das Vorhaben möglichst grundwasserschonend umgesetzt werden soll.

Es empfiehlt sich, telefonisch mit den Ansprechpersonen Kontakt aufzunehmen, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen und die Unterlagen abzustimmen.

Soweit in einigen Wasserschutzgebieten die Errichtung von Wohnhäusern genehmigungspflichtig ist, werden folgende Unterlagen mindestens zweifach in Papierform und einmal in digitaler Form als Email benötigt:

  • Erläuterungsbericht über das Vorhaben mit Hinweis auf die Verbots- bzw. Genehmigungstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung sowie mit Angaben des gewählten Rohrsystems und zur Heizungsart (insbesondere die Art des Brennstoffs)
  • Lageplan im Maßstab 1 : 500
  • Grundriss im Maßstab 1 : 100 mit Darstellung der Entwässerungsleitungen (DN, Material) einschließlich der Kontrollschächte und Revisionsöffnungen
  • Längsschnitt der Entwässerungsleitungen
Darstellung der Wasserschutzgebiete im Hochsauerlandkreis

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