Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (kurz: Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen führen. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei Öl- und Giftunfällen oder sonstigen Gefahren für die Umwelt unverzüglich auf der Grundlage des Umweltalarmplans Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Was ist bei einem Öl- und Giftunfall zu tun?
Anzeigen über Öl- und Giftunfälle sind unverzüglich der ständig besetzten Leitstelle des HSK anzuzeigen:
Leitstelle des Hochsauerlandkreises, Fritz-Honsel-Str. 14, 59872 Meschede
Tel.: 02 91 / 9 99 40,
Notruf: 112
Die Leitstelle leitet diese Informationen weiter, z.B. an Feuerwehr, Untere Wasserbehörde, Polizei, etc.
Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde
Damit insbesondere auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten jederzeit fachtechnisch qualifizierte Gegenmaßnahmen im Falle eines Öl- und Giftunfalles oder sonstigen Gefahren für die Umwelt getroffen werden können, unterhält die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises einen Rufbereitschaftsdienst. Die Leitstelle des HSK verfügt immer über eine Liste der Rufbereitschaft leistenden Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde.
Was sollte eine Meldung über einen Öl- und Giftunfall enthalten?
Angaben über den Ort des Unfalls Zeitpunkt (wann wurde der Unfall bemerkt)
Art und Umfang des freigesetzten Stoffes
Wer meldet den Unfall (Name und Tel.-Nr.)
Ansprechpartner: Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises, Steinstr. 27, 59872 Meschede, Tel.: 02 91 / 94 - 0