Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Wassergefährdend sind Stoffe, die die Beschaffenheit und Eigenschaft von Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse und Seen) oder Grundwasser negativ verändern, z.B. für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar machen. Beispiele sind Benzin, Diesel, die verschiedensten Öle und Fette (Heiz-, Motor-, Alt-, Trafo-, Hydraulik-, Schmieröle), Salze, technische Alkohole, Batterieflüssigkeit, Farben, Lösemittel, Entfettungsmittel ("Tri", "Per").

Wo befinden sich wassergefährdende Stoffe?

Mit wassergefährdenden Stoffen wird vielerorts umgegangen, z.B. in Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Wäschereien, Fotogeschäften, Arztpraxen, Lagerhallen, Labors, Notstromaggregaten, Erdwärmepumpen, hydraulischen Aufzügen, Druck- und Drehmaschinen, bei Fassadenreinigungen etc.

Was ist zu beachten?

An die Lagerung von und den Umgang mit diesen wassergefährdenden Stoffen werden besondere Anforderungen gestellt, die sich in der Regel auf drei Hauptpunkte beziehen.

  1. Flächenabsicherung: Lagerbehälter müssen den neuesten technischen Regeln und Sicherheitsbestimmungen genügen. Flächen auf denen mit solchen Stoffen umgegangen wird, sind stoffundurchlässig zu befestigen, z.B. Bodenbefestigung bei Tankstellen
  2. Rückhaltevolumen: Bei einem Unfall muss die Menge wassergefährdender Stoffe die austreten kann sicher zurückgehalten werden, z.B. mit doppelwandigen Behältern oder Auffangwannen
  3. Infrastruktur: Mit Überwachungssystemen und regelmäßigen Kontrollgängen ist sicherzustellen, dass die Sicherheitseinrichtungen funktionieren und eingetretene Schadensfälle kurzfristig erkannt werden.

Einteilung wassergefährdender Stoffe

Es wird unterschieden in drei Wassergefährdungsklassen (abgekürzt WGK) sowie "nicht wassergefährdende Stoffe".

  • WGK 1 ist die geringste Wassergefährdungsklasse (Beispiel: Aceton, einige Farben, Reinigungsmittel)
  • WGK 2 Beispiel: Heizöl, Diesel, Farben, Kühlschmierstoffe
  • WGK 3 ist die höchste Wassergefährdungsklasse (Beispiel: Altöl, Benzin, Chromsäure)
    Angaben zu der Einstufung erhalten Sie beim Lieferanten oder Hersteller (Sicherheitsdatenblatt)

Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber hat verschiedene Vorschriften erlassen, in denen geregelt ist, wie das kostbare Gut Wasser vor wassergefährdenden Stoffen zu schützen ist (z.B. WHG, LWG, AwSV). Darüber hinaus beschreiben diverse technische Regeln weitere Details (z.B. TRwS).

Eine Liste mit Sachverständigen-Organisationen sowie weitere Informationen finden Sie unter angegebenen Links.

Ingenieurtechnische Bearbeitung für Arnsberg, Sundern
Ingenieurtechnische Bearbeitung für Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg
Ingenieurtechnische Bearbeitung für Bestwig, Brilon, Marsberg, Meschede, Olsberg
Technische Bearbeitung für öffentliche Tankstellen, Speditionen, Chemische Reinigungen und Wäschereien
Verwaltungsrechtliche Bearbeitung

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