Trinkwasserversorgung und Brauchwassernutzung
Die Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis ist vielfältig strukturiert. Zehn kommunale Wasserwerke werden durch den Wasserverband Hochsauerland ergänzt, der ein überörtliches Verbundleitungsnetz betreibt. Damit wird die Wasserversorgung auch bei Spitzenbedarf und Versorgungsengpässen gewährleistet. Darüber hinaus gibt es 22 öffentlich-rechtliche Wasserbeschaffungsverbände (WBV), ca. 115 privatrechtlich organisierte Wasserinteressengemeinschaften sowie ca. 300 Eigenversorger.
Trinkwasser als das Lebensmittel Nr. 1 unterliegt sehr strengen Qualitätsanforderungen, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden. Aufgabe des Fachdienstes Wasserwirtschaft als Untere Wasserbehörde ist die Umsetzung der sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ergebenden wasserrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören:
1. Erteilung der erforderlichen Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Entnehmen von Grundwasser aus Quellfassungen oder Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
2. Überwachung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Wassergewinnungsanlagen
Anlagen für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (öffentliche Wasserversorgung),dürfen nur nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere durch das Regelwerk des DVGW definiert.
Nicht nur die Anlagentechnik, sondern auch der Betrieb der Wassergewinnungsanlagen hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Fortbildungsangebote gibt es z. B. beim BEW (siehe Links).
3. Überwachung der Einhaltung des Standes der Technik bei Aufbereitungsanlagen
Wenn die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) bezüglich seiner Inhaltsstoffe und seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, ist eine Aufarbeitung erforderlich. Aufbereitungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben.
4. Rohwasserüberwachung
Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind verpflichtet, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des Rohwassers durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen. Die Untersuchungsergebnisse sind der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Umfang und Häufigkeit der Rohwasseruntersuchungen sind in der Rohwasserüberwachungsrichtlinie geregelt.
Notwendige Unterlagen
Antragsvordruck Brauchwasserentnahme
Folgende Unterlagen sind erforderlich und in dreifacher Ausfertigung einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Erläuterungsbericht mit ausführlichen Angaben über Art, Umfang und Zweck der beabsichtig-ten Benutzung, Menge des zu gebrauchenden Wassers, Entnahmebauwerke, Zu- und Ableitungen
- Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit durch einen roten Kreis gekennzeichneter Entnahmestelle
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintragungen der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie aller zur Benutzung erforderlichen Anlagen. Soweit nicht die Übersichtlichkeit darunter leidet, sind Namen der Grundstückeigentümer einzutragen. Die Himmelsrichtung mit Nordpfeil muss eingetragen werden.
- Zeichnungen der Wassergewinnungsanlage, Entnahmebauwerk, Sammelbehälter, Überläufe, Entleerungseinrichtung
- Bei Tiefbrunnen Bohrprofil mit Schichtenverzeichnis, Ausbauplan und Dokumentation des Pumpversuchs
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers der Wassergewinnungsanlage, sofern nicht Antragsteller.
Die Antragsunterlagen zu 2. - 6. sind mit Ort und Datum zu versehen und vom Antragsteller und vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben.
Antragsvordruck Einleitung aus Trinkwasseraufbereitung
Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung über die Stadt-/Gemeindeverwaltung einzureichen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck.
- Erläuterungsbericht: Anlass, Grundlagen der Planung, Beschreibung der Trinkwasseraufbereitung, Erläuterungen zum Abwasseranfall, Beschreibung der Abwasserbehandlung, Beschreibung der Einleitung, bei Versickerungen: Bemessung der Versickerungseinrichtung.
- Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000, 1:10.000 oder 1:5.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks und der Einleitungsstelle.
- Lageplan, möglichst im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Gebäude, der Abwasserbehandlungsanlage, der Entwässerungsleitungen und der Einleitungsstelle bzw. Versickerung.
- Entwässerungslängsschnitt durch die gesamte Entwässerungsanlage (einschl. Einlei-tungsstelle) mit allen erforderlichen Höhen- und Längenangaben (Gelände, Rohrsohle, Bauwerke).
- Bei Versickerungen: Zeichnung(en) der Versickerungseinrichtung(en) (Draufsicht und Schnitte) mit Bemaßung und Eintragung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes.
- Bei Versickerungen: Hydrogeologisches Gutachten, nur wenn eindeutige und belegbare Erkenntnisse über die Untergrundverhältnisse fehlen.
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Einleitung (falls nicht Antragsteller).
Die Antragsunterlagen zu 1. bis 6. sind vom Antragsteller und vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben!
Antragsvordruck § 8 WHG Trinkwasserentnahme
Folgende Unterlagen sind erforderlich und in vierfacher Ausfertigung über die Stadt-/Gemeinde-verwaltung einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Erläuterungsbericht mit ausführlichen und vollständigen Angaben über Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Benutzung, Entnahmebauwerke, Zu- und Ableitungen und Begründung der beantragten Menge der Grundwasserentnahme und einer Aussage zur UVP-Pflichtigkeit (vgl. UVPG Anlage 1).
- Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 mit Kennzeichnung der Entnahmestelle
- Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000 mit eindeutiger Markierung der Entnahmestelle und Darstellung des Wassereinzugsgebietes
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintragungen der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie aller zur Benutzung erforderlichen Anlagen. Soweit nicht die Übersichtlichkeit darunter leidet, sind Namen der Grundstückeigentümer einzutragen. Die Himmelsrichtung mit Nordpfeil muss eingetragen werden.
- Bauzeichnungen der Wassergewinnungsanlage, Entnahmebauwerk, Sammelbehälter, Überläufe, Entleerungseinrichtung
- Bei Tiefbrunnen Bohrprofil mit Schichtenverzeichnis, Ausbauplan und Dokumentation des Pumpversuchs
- Untersuchungsergebnisse über die chemische, physikalische und bakteriologische Beschaffenheit des Rohwassers
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers der Wassergewinnungsanlage, sofern nicht Antragsteller.
Um Nachforderungen von Antragsunterlagen, Verzögerungen der Bearbeitung oder gar eine kostenpflichtige Zurückweisung des Antrags wegen Unvollständigkeit zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Antragsunterlagen von einem qualifizierten Planungsbüro aufstellen zu lassen.
Die Antragsunterlagen zu 2. - 7 sind mit Ort und Datum zu versehen und vom Antragsteller und vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben.
Bei einer Beauftragung für die Antragstellung bitte schriftliche Vollmacht beifügen.
Kosten
Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Brauchwasserentnahme
Die Gebühr wird nach der erlaubten Jahresmenge berechnet (Mindestgebühr: 200,00 EUR).
Einleitung aus Trinkwasseraufbereitung
Die Gebühr wird nach der erlaubten Jahresmenge berechnet (Mindestgebühr: 200,00 EUR).
Trinkwasserentnahme
Die Gebühr wird nach der erlaubten Jahresmenge berechnet (Mindestgebühr: 200,00 EUR).