Trinkwasseraufbereitung
Wenn die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) bezüglich seiner Inhaltsstoffe und seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, ist eine Aufbereitung erforderlich. Aufbereitungsanlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben.
Nach den bisher gemachten Erfahrungen kommen im Hochsauerlandkreis im wesentlichen folgende Aufbereitungstechniken zur Anwendung:
- Filtration
- Desinfektion
- Entsäuerung
- Enteisenung/Entmanganung
Die optimale Planung einer Aufbereitungsanlage erfordert spezielles Fachwissen und einschlägige Erfahrung. Deshalb sollte mit der Planung nur ein erfahrenes Fachbüro beauftragt werden.
Unverzüglich nach Aufstellung der Planung zur Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Aufbereitungsanlage ist diese der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Der Anzeige sind Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen beizufügen, welche die technischen Grundzüge der Anlage erkennen lassen.
Notwendige Unterlagen
Antrag zur Abwassereinleitung aus der Trinkwasseraufbereitung / Behälterreinigung
Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung über die Stadt-/Gemeindeverwaltung einzureichen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck.
- Erläuterungsbericht: Anlass, Grundlagen der Planung, Beschreibung der Trinkwasseraufbereitung, Erläuterungen zum Abwasseranfall, Beschreibung der Abwasserbehandlung, Beschreibung der Einleitung, bei Versickerungen: Bemessung der Versickerungseinrichtung.
- Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000, 1:10.000 oder 1:5.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks und der Einleitungsstelle.
- Lageplan, möglichst im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Gebäude, der Abwasserbehandlungsanlage, der Entwässerungsleitungen und der Einleitungsstelle bzw. Versickerung.
- Entwässerungslängsschnitt durch die gesamte Entwässerungsanlage (einschl. Einleitungsstelle) mit allen erforderlichen Höhen- und Längenangaben (Gelände, Rohrsohle, Bauwerke).
- Bei Versickerungen: Zeichnung(en) der Versickerungseinrichtung(en) (Draufsicht und Schnitte) mit Bemaßung und Eintragung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes.
- Bei Versickerungen: Hydrogeologisches Gutachten, nur wenn eindeutige und belegbare Erkenntnisse über die Untergrundverhältnisse fehlen.
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Einleitung (falls nicht Antragsteller).
Die Antragsunterlagen zu 1. bis 6. sind vom Antragsteller und vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben!
Anzeige Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen
- Formloses Anschreiben mit Erläuterung des Vorhabens, technischer Beschreibung, Bemessung und Ausstattung der Anlage
- Systemzeichnungen und Datenblätter der vorgesehenen Anlagen
- Darstellung und Beschreibung der Sicherungs- und Warneinrichtungen
- Einbauzeichnung oder -skizze, die erkennen lässt, wo die Anlage eingebaut werden soll
Alle Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung erbeten.
Kosten
Antrag zur Abwassereinleitung aus der Trinkwasseraufbereitung / Behälterreinigung
Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Die Gebühr ist abhängig von der erlaubten Jahresmenge, liegt aber in der Regel bei 200 € (Mindestgebühr)
Anzeige Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen
Gebührenfrei
Anzeige über die Planung der Errichtung oder der wesentlichen Änderung einer Desinfektions-/Aufbereitungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung
Gebühr: 100 bis 1000 €