Kanalisationsnetze

Abwasserkanäle, eine der ersten Maßnahmen zum Umweltschutz, können selbst eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Nämlich dann, wenn sie defekt oder zu gering bemessen sind.

Nach dem Landeswassergesetz sind die Planungen zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen von befestigten Flächen größer als 3 ha bei der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Das gilt sowohl für die öffentliche als auch für die private (gewerbliche) Abwasserbeseitigung. In dem Anzeigeverfahren ist der Behörde nachzuweisen, dass die Kanalisation auf dem Betriebsgelände dicht ist, ausreichend bemessen und das Rohrmaterial resistent gegen die anfallenden Abwässer ist. Bei Rohrleitungsabschnitten, die nicht den Regeln der Technik entsprechen, sind Sanierungsvorschläge mit Zeitplan zu erstellen.

Zu Fragen oder weiteren Angaben treten Sie in Kontakt mit den Ansprechpartnern bei der Unteren Wasserbehörde.

Die rechtlichen Grundlagen befinden sich in § 58 des Landeswassergesetzes für das Land NRW (LWG)

Der Kanalnetzanzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausführlicher Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Entwässerungsgebietes und der Kanalisation sowie der vorhandenen Sonderbauwerke und ihrer Funktion, bei Regenrückhaltebecken auch die Bemessung der Becken
  • Darstellung der Grundlagen für die Bemessung der Kanalisation (die hydraulische Berechnung selbst ist nicht erforderlich)
  • Übersichtsplan 1 : 25.000 mit Markierung der betroffenen Betriebsgelände
  • Übersichtslageplan 1 : 5.000 mit Darstellung der betroffenen Betriebsgelände
  • Lageplan in geeignetem Maßstab mit Darstellung der Leitungsführung (und unterschiedlicher Signatur für Regenwasser, produktionsspezifisches Abwasser, Kühlwasser und Sanitärabwasser), der Ausführung der Leitung als Freispiegel- oder Druckrohrleitung, dem Durchmesser, dem Gefälle und Material der Kanäle sowie den Sohl- und Geländehöhen der Schachtbauwerke sowie den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. den §§ 62, 63 WHG 
  • Übersichts-/Lageplan mit Darstellung der zugehörigen oberirdischen Einzugsgebiete sowie Angaben zur Nutzung der Flächen (z.B. als Fahrstraße, Lagerfläche, überdachte Fläche, Parkfläche etc.), zur Befestigungsart (z.B. Asphaltdecke, Beton, unbefestigte Grünfläche etc.) sowie zum Versiegelungsgrad (Abflussbeiwerte) 
  • Bestandsplan für bereits bestehende Kanalisationsnetze einschließlich Zustandserfassung mit dem Fernauge und Bauzustandsbeschreibung der Schachtbauwerke (soweit gem. SüwVKan bereits Untersuchungen erforderlich waren) 
  • Plan mit Darstellung der Sonderbauwerke (Pumpen, Abscheider, Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken, Kleinkläranlagen etc.)
  • bei Regenrückhaltebecken: Detailpläne (Lageplan, Darstellung des Drosselbauwerks und des Notüberlaufs, Querschnittzeichnung)
  • bei bestehenden Netzen: Konzept zur Sanierung der festgestellten Schäden inklusive Zeitplan  
  • bei Sanierungsmaßnahmen: gesonderte Darstellung von Ist- und Planungszustand 

Hinweise

Die Kanalnetzanzeige wird in 3-facher Ausfertigung benötigt. Zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens sollte die Planung eines Kanalnetzes bzw. der konkrete Umfang und Inhalt der Unterlagen im Vorfeld mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Sind eine Kanalnetzanzeige und/oder ein Genehmigungs- und Erlaubnisantrag gleichzeitig erforderlich, können zur Vereinfachung des Verfahrens alle Unterlagen zusammengefasst werden. In diesem Fall werden die Unterlagen 5-fach benötigt. 
Die 3-Monats-Frist aus § 58 Abs. 1 LWG beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
Mindestgebühr: 500,00 EUR

Fehlt noch - Wasserwirtschaft - Antrag für Abwassereinleitung aus Kanalisationssystemen

Technische Bearbeitung für Arnsberg und Sundern (gewerblich)

Technische Bearbeitung für Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg (gewerblich)

Technische Bearbeitung für Bestwig, Brilon, Marsberg, Meschede und Olsberg (gewerblich)

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung (gewerblich)

Technische Bearbeitung für Arnsberg, Bestwig, Meschede, Olsberg und Sundern (kommunal)

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Verwaltungsrechtliche Bearbeitung (kommunal)

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