Indirekte Einleitungen von Abwasser
Abwassereinleitungen, hierzu ist auch das Regenwasser zu rechnen, aus Gewerbe-, Industriebetrieben und aus öffentlichen Einrichtungen in die öffentliche Kanalisation und kommunale Kläranlagen werden als Indirekteinleitungen bezeichnet. Enthält das Abwasser gefährliche Stoffe, oder es stammt aus einem Gewerbezweig, der gefährliche Stoffe im Abwasser erwarten lässt, bedarf die Indirekteinleitung einer Genehmigung nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG). Diese Genehmigung muss bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Unterstützt wird die gesetzliche Vorgabe durch die Abwasserverordnung. Hier ist festgelegt, welche Indirekteinleitungen der Genehmigungspflicht unterliegen und welche Umweltschutzanforderungen an die Einleitung gestellt werden. Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist, den Einsatz von Rohstoffen, (z. B. wassersparende Produktionsverfahren, Kreislaufführung), Chemikalien (z.B. Rückgewinnung von Stoffen) und Energie zu reduzieren, die Freisetzung von Schadstoffen nach dem Stand der Technik zu minimieren und nach dem Verursacherprinzip am Entstehungsort zurück zu halten (Produktionsintegrierter Umweltschutz - PIUS). Der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen Indirekteinleitungen aus annähernd 60 Betriebszweigen. Für die Genehmigungspflicht seien beispielhaft einige Branchen aufgeführt:
- Metallbe- und -verarbeitende Betriebe (z.B. Galvaniken, Eloxalbetriebe, Beizereien)
- Papierfabriken
- Chemische Reinigungen
- Kfz-Betriebe, Waschanlagen, Tankstellen
- Krankenhäuser, Zahnarztpraxen und Schwimmbäder
Maßnahmen zum produktionsintegrierten Umweltschutz können staatlich gefördert werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MNUV): www.umwelt.nrw.de
Notwendige Unterlagen
Aufgrund der vielen verschiedenen Betriebszweige ist es nicht möglich eine allgemeingültige Auflistung anzugeben. Die folgenden Auflistungen sind daher nur beispielhaft. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.
Herkunftsbereich "mineralölhaltiges Abwasser" (z.B. Kfz-Betriebe, Waschanlagen, Tankstellen)
Erforderliche und beizufügende Antragsunterlagen (jeweils 3-fach):
- Übersichtsplan (M 1 : 25.000 oder 1 : 5.000)
- Lageplan (M 1 : 500 oder 1 : 100) mit Entwässerungsplan mit Probeentnahmestelle und Einleitungsstelle
- Hydraulische Bemessung der Abscheideranlage (Berechnungsbogen ist als Anlage 1 beigefügt)
- Beschreibung/Bauartzulassung der Abwasserbehandlungsanlage
- Prüfbericht der Abscheideranlage
- Nachweis über die Sachkunde des eigenen Personals (falls vorhanden)
- Beschreibung der Waschwasseraufbereitungsanlage (bei Kreislaufführung)
Herkunftsbereich "Metallbearbeitung" (z.B. Galvaniken, Eloxalbetriebe, Beizereien)
Erforderliche und beizufügende Antragsunterlagen (jeweils 3-fach):
- Antragsvordruck (komplett ausgefüllt und unterschrieben)
- Erläuterungsbericht
a) Veranlassung des Vorhabens
b) Funktionsweise der Anlage im Einzelnen mit Größenangaben der Becken, Behälter etc., Wassermengenangaben (Auslauf, Einlauf), Bemessung der Anlage
c) Gewährleistung von Grenzwerten für Parameter, die behandelt werden sowie für die Grundwerte (pH-Wert, Temperatur ...), Leistungsfähigkeit der Anlage, Kosten der Anlage
d) Angaben zum Betrieb
- Sicherheitsvorrichtungen, Probeentnahmestelle
- Betriebsbeauftragter
e) Angaben zur Selbstüberwachung § 61 LWG - Wartungsvertrag, Beauftragter, Betriebstagebuch
f) Angaben zur Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Chemikalienlager, Ausbildung der Becken, Behälter und Auffangwannen, Sicherheitsvorkehrungen, DIN-Sicherheitsdatenblätter mit Einstufung in die entsprechende Wassergefährdungsklasse)
g) Angaben über den Verbleib der Reststoffe
h) Angaben über die Stoffe, mit denen umgegangen wird
i) Angaben über wassersparende Maßnahmen zur Mehrfachnutzung von Spülwasser mittels geeigneter Verfahren wie Kaskadenspülung, Kreislaufspülung mittels Ionenaustauscher , etc.
j) Angaben über die Rückgewinnung oder Rückführung von dafür geeigneten Badinhaltsstoffen aus Spülbädern in die Prozessbäder
k) Angaben über das Rückhalten von Badinhaltsstoffen mittels geeigneter Verfahren wie verschleppungsarmer Warentransport, Spritzschutz, optimierte Badzusammensetzung, etc.
l) Angaben über die Behandlung von Prozessbädern mittels geeigneter Verfahren wie Membranfiltration, Ionenaustauscher, Elektrolyse, Thermische Verfahren, um eine möglichst lange Standzeit der Prozess-bäder zu erreichen
m) Angaben über die Rückgewinnung von EDTA und ihren Salzen aus Chemisch-Kupferbädern und deren Spülbädern
n) Einleitungsmengen in m³/h, m³/d und m³/a - Übersichtsplan (Maßstab 1 : 25.000 oder 1 : 5.000)
- Lageplan (Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Entwässerungsplan mit Probeentnahmestelle und Einleitungsstelle)
- Katasteramtlicher Lageplan
- Aufstellungsplan der Abwasserbehandlungsanlage
- Beschreibung/Bauartzulassung der Abwasserbehandlungsanlage
- Abwasserführung und Fließschema (Anfallstellen, Beschreibung, etc.)
- Schnittzeichnungen zu der Abwasserbehandlungsanlage
- Angaben zu eingesetzten Stoffen (Datenblätter); Bäderverzeichnis mit Angaben der Inhaltsstoffe
Kosten
Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
Mindestgebühr: 250,00 EUR