EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - viel wird darüber geredet, aber was ist das eigentlich? Nach dieser Richtlinie bzw. nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz, sind die Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015/ 2021, spätestens jedoch bis 2027, in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - viel wird darüber geredet, aber was ist das eigentlich? Sie wurde im Jahr 2000 verabschiedet und ist mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Nach dieser Richtlinie bzw. nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz, sind die Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015/ 2021, spätestens jedoch bis 2027, in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen bzw. ist das Grundwasser in einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu bringen. Die WRRL verfolgt das Ziel, die Gewässer und das Schutzgut Wasser nachhaltig zu bewirtschaften, damit es auch für kommende Generationen nutzbar ist. Weiterhin soll gewährleitstet werden, dass Umweltstandards innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden.
In den vergangenen Jahren ist viel hinsichtlich der Umsetzung der WRRL getan worden. Die Umsetzung erfolgt in NRW über das Programm "Lebendige Gewässer". Der Zustand der Gewässer wurde untersucht und daraus abgeleitete Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Im nächsten Schritt wurde in Maßnahmenprogrammen festgehalten, was getan werden muss, um die Ziele der WRRL zu erreichen.
Parallel hierzu wurde vor Ort bereits viel von Kommunen, Verbänden, Betreibern, Vereinen u. a. umgesetzt. Seitens der Kommunen und Wasserverbände wurden "Konzepte zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer" (KNEF) aufgestellt sowie viele Maßnahmen, z.B. Renaturierungen, bereits umgesetzt. Weiter wurden Kläranlagen verbessert, Mischwassereinleitungen reduziert, LIFE-Projekte zum Gewässerschutz umgesetzt, Fischaufstiegsanlagen gebaut und vieles mehr.
Das Land hat sich 2010 entschlossen, die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Aufstellung von sogenannten Umsetzungsfahrplänen (UFP) im Rahmen des Programms "Lebendige Gewässer" koordinieren zu lassen. So wurden 2010 Kooperationen gegründet, die nach Einzugsgebieten wie folgt aufgeteilt sind:
Der Hochsauerlandkreis hat Gebiets-Anteile an 5 Kooperationen:
- Einzugsgebiet "Mittlere Ruhr" Leitung Bezirksregierung Arnsberg,
- Einzugsgebiet "Möhne" Leitung Kreis Soest,
- Einzugsgebiet "Alme" Leitung Kreis Paderborn,
- Einzugsgebiet "Obere Lenne" Leitung Kreis Olpe und
- Einzugsgebiete "Obere Ruhr, Diemel, Eder" Leitung Hochsauerlandkreis.
Die Umsetzungsfahrpläne werden zusammen mit den Unterhaltungsträgern und einer Vielzahl an Trägern öffentlicher Belange aufgestellt. In diesen Fahrplänen soll detaillierter als in den Maßnahmenprogrammen aufgelistet werden, was, wo, wann an den Gewässern getan werden muss, um den "guten ökologischen Zustand" zu erreichen. Die Umsetzungsfahrpläne sind März 2012 fertiggestellt worden. Die in der Vergangenheit aufgestellten KNEF bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der UFP.
Wie an den zahlreichen Renaturierungs- und Wasserbauprojekten im Hochsauerlandkreis und auch in den Nachbarkreisen zu sehen, wird parallel zu der theoretischen Arbeit die Praxis nicht vergessen. Auch die Gewässerunterhaltung ist durch die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie verändert worden. So dient sie nicht mehr nur allein der Sicherung des Abflusses, sondern im Wesentlichen dem Schutz und der natürlichen Entwicklung der Gewässer mit deren Tier- und Pflanzenwelt.
Die Zeit ist knapp für die Zielerreichung und bis 2015 ist die Umsetzung nicht möglich, so dass Fristverlängerungen beantragt wurden. Auch für die Rechtfertigung dieser Verlängerungen soll der Umsetzungsfahrplan die Basis liefern.