Geothermie / Erdwärme
Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmesondenanlage ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Erlaubnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Bei der Antragstellung unterstützt Sie zum Beispiel Ihr Heizungsbauer oder ein zertifiziertes Bohrunternehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie nachfolgend unter „Links und Downloads“, ebenso die erforderlichen Antragsvordrucke und die Geothermiekarte des HSK.
Die Geothermiekarte liefert Ihnen eine erste Orientierung für die Erlaubnisfähigkeit Ihres Vorhabens. Dargestellt werden je nach Gebiet die dort relevanten Anforderungen an Erdwärmesondenanlagen. Durch einen Klick in die Karte erhalten Sie hierzu weitere Informationen zu Ihrem Standort. Neben den Mindestanforderungen können zusätzliche spezifische fachliche Anforderungen für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein. Diese werden erst nach Antragstellung abschließend und verbindlich geprüft.
Beachten Sie bitte, dass die Inhalte der Geothermiekarte aufgrund des Kartenmaßstabes nicht grundstücksbezogen zu werten sind. Aus der Darstellung lässt sich daher kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ableiten.
Bei Wärmepumpenanlagen mit mehr als 30 kW Leistung ist zunächst eine Erlaubnis für die Niederbringung einer Probebohrung und die Durchführung eines Geothermal Response Test (GRT) gem. VDI-Richtline 4640 Blatt 2 (Juni 2019) zu beantragen.
Auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse zu den thermischen Untergrundeigenschaften ist die technische Anlagenauslegung mit dem erforderlichen Sondenfeld, dem konkreten Wärmeentzug und der Anzahl der Wärmetauscheranlagen darzustellen. Für die Folgebohrungen und den Betrieb der Anlage/n ist eine weitere Erlaubnis zu beantragen.
Möchten Sie Ihre Wärmepumpe mit Hilfe von Flächenkollektoren betreiben, finden Sie auch hierzu den entsprechen Vordruck unter „Links und Downloads“.
Rückfragen, Anregungen oder Hinweise gerne an die Adresse geothermie@hochsauerlandkreis.de der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises.
Notwendige Unterlagen
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Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (nicht barrierefrei)
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Übersichtskarten, Maßstab 1:5.000 und 1:25.000, mit Kennzeichnung des Grundstücks
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Lageplan, Maßstab 1:250 oder 1:500, mit Nordpfeil und Eintragung der Bohrpunkte
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Vollmacht für das beauftragte Bohrunternehmen
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Zertifikat des Bohrunternehmens und Qualifikationsnachweis des Bohrgeräteführers
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Sicherheitsdatenblätter Verpressmittel und Wärmeträgermedium
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Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (falls nicht Antragsteller)
Kosten
Berechnung entsprechend "Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen" (AVerwGebO NRW)
Erdwärmenutzung, Anlagen bis 30 kW:
pauschal 200,00 EUR
Erdwärmenutzung, Anlagen ab 31 kW:
gestaffelt nach Leistung der Anlage
Zustimmung zur Benutzung des Grundwassers zum Betrieb einer Wärmepumpe mit einer Leistung bis 30kW mittels Erdwärmekollektoren:
kostenfrei