Anlagen in oder an Gewässern
Was sind Anlagen in oder am Gewässer? Anlagen in diesem Sinne sind solche, die in besonderer Gestaltung an das Gewässer herangetragen werden, ohne wasserwirtschaftlichen Zwecken zu dienen.
Beispiele: Gebäude, Brücken, Treppen, Düker, Kabelleitungen, Mauern, Dämme, Zäune, Gas- und Wasserleitungen.
Um den Anlagenbegriff zu erfüllen, muss die jeweilige Anlage nicht an die Uferlinie grenzen, vielmehr reicht es aus, wenn sie in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen, so dass Auswirkungen auf den Wasserabfluss oder die Lebensgemeinschaften des Gewässers nicht auszuschließen sind. Dies gilt auch für den Luftraum über dem Gewässer.
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern im Hochsauerlandkreis bedarf auf der Grundlage des § 22 Landeswassergesetz (LWG) der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Genehmigung für Anlagen in, an, über oder unter Gewässern
- Erläuterungsbericht, mit ausführlichen Angaben über Art, Umfang und Zweck des geplanten Vorhabens
- Hydraulische Erläuterung und Berechnung des jetzigen und des geplanten Zustandes.
- Übersichtsplan im Maßstab 1 : 10.000 oder 1 : 25.000 mit gekennzeichnetem Grundstück / gekennzeichneten Grundstücken
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Überblick über die örtliche Situation und genauer Lage der vorgesehenen Anlage(n)
- Zeichnerische Darstellung / Bauzeichnungen der zu errichtenden Anlage(n) im Mindestmaßstab 1:200 mit Grundrissen und Ansichten bzw. Grundriss, Längs- und Querschnitte
- Herstellungskosten bzw. Rohbaukosten bei Büro- und Wohngebäuden:
- Sofern keine übergeordnete Genehmigung erforderlich (z. B. Baugenehmigung) ist die Artenschutzprüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz diesem Antrag beizufügen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Untere Landschaftsbehörde über die zentrale Rufnummer 0291/94-0.
Hinweise:
- Es ist zweckmäßig, den Antrag von einem mit der Materie vertrauten Fachbüro z.B. durch ein Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft / Wasserbau erstellen zu lassen und sich mit dem Fachdienst Wasserwirtschaft in Verbindung zu setzen.
- Die Unterlagen sind mit Ort und Datum zu versehen, vom Antragsteller sowie dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
- Für die Lenne und die Ruhr ist die Obere Wasserbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zuständige Genehmigungsbehörde.
Antrag auf Genehmigung / Zulassung in Überschwemmungsgebieten
- Erläuterungsbericht, mit ausführlichen Angaben über Art, Umfang und Zweck des geplanten Vorhabens
- Hydraulische Erläuterung und Berechnung des jetzigen und des geplanten Zustandes.
Wasserspiegellagenberechnung mit Nachweis des Rückhalteraumverlustes und dessen Ausgleich - Übersichtsplan im Maßstab 1 : 10.000 oder 1 : 25.000 mit gekennzeichnetem Grundstück / gekennzeichneten Grundstücken
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Überblick über die örtliche Situation und genauer Lage der vorgesehenen Anlage(n)
- Zeichnerische Darstellung / Bauzeichnungen der zu errichtenden Anlage(n) im Mindestmaßstab 1:200 mit Grundrissen und Ansichten bzw. Grundriss, Längs- und Querschnitte
- Herstellungskosten bzw. Rohbaukosten bei Büro- und Wohngebäuden:
- Sofern keine übergeordnete Genehmigung erforderlich (z. B. Baugenehmigung) ist die Artenschutzprüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz diesem Antrag beizufügen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Untere Landschaftsbehörde über die zentrale Rufnummer 0291/94-0.
Hinweise:
- Es ist zweckmäßig, den Antrag von einem mit der Materie vertrauten Fachbüro z.B. durch ein Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft / Wasserbau erstellen zu lassen und sich mit dem Fachdienst Wasserwirtschaft in Verbindung zu setzen.
- Die Unterlagen sind mit Ort und Datum zu versehen, vom Antragsteller sowie dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Wasserkraftanlagen (Antrag für eine Gewässerbenutzungserlaubnis)
- Erläuterungsbericht mit ausführlichen Angaben über Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Benutzung, Menge des zu gebrauchenden Wassers, Entnahmebauwerk, Zu- und Ableitungen sowie das Einleitungsbauwerk. Steuerung der Ableitung der Wassermenge aus dem Gewässer, technisches Datenblatt (Typ) zur Wasserkraftanlage. Vorgesehene Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit, Fischschutz und bei Ausleitungsstrecken zudem Aussagen zur Mindestwasserregelung, ggf. Art und Umfang der Bauarbeiten am Gewässer.
- Einverständniserklärung der vorseitig bezeichneten Grundstückeigentümer, sofern der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.
- Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 oder 10.000 mit, durch einen roten Kreis von 5 mm Durchmesser, gekennzeichneter Benutzungsanlage
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder größer mit Eintragungen der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie aller zur Benutzung erforderlichen Anlagen. Soweit nicht die Übersichtlichkeit darunter leidet, sind Namen der Grundstückeigentümer einzutragen. Himmelsrichtung mit Nordpfeil muss ebenfalls eingetragen werden.
- Querprofile und Längenschnitte der Benutzungsanlagen durchlaufend vom Entnahmebauwerk über die Zuleitung, die Benutzungsanlage und die Ableitung bis zum Einleitungsbauwerk.
- Zeichnungen bzw. Skizzen der Bauwerke Entnahme- und Einleitungsbauwerke, Turbinenhaus,
- Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Wasserkraftanlage
- Artenschutzprüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gesamtprotokoll des Ergebnisses der Artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 44 BNatSchG entsprechend dem beigefügten Muster (Die Herleitung dieses Ergebnisses muss durch fachlich nach vollziehbare Prüfschritte - "Art-für-Art-Betrachtung" - nachgewiesen werden.)
- Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 (UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung), Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage nach § 3c, der UVP- Pflicht im Einzelfall.
- FFH - Vorprüfung bei Bauvorhaben in FFH Gebieten
Hinweis:
- Die Unterlagen sind mit Ort und Datum zu versehen und vom Antragsteller sowie dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und in vierfacher Ausfertigung einzureichen
- Auf Kartenmaterial kann über den Link des Geoservers des HSK zurückgegriffen werden.
- Eine Liste mit Gutachtern für die Erarbeitung der Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei den zuständigen Ansprechpartnern
Kosten
Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Genehmigung zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern (§ 22 LWG):
mindestens 200,00 EUR, gestaffelt nach Rohbauwert (Wohn- und Geschäftshäuser) bzw. Baukosten (übrige Vorhaben)
Befreiung von den Verbotsbestimmungen gem. § 84 Abs. 1 LWG i. V. m. § 78 WHG:
mindestens 200,00 EUR, gestaffelt nach Rohbauwert(Wohn- und Geschäftshäuser) bzw. Baukosten (übrige Vorhaben)