Artenschutz (Heimische Arten)
Es ist grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Aufgrunddessen ist jedes Projekt und jedes Vorhaben unter artenschutzrechtlichen Aspekten zu beurteilen; in der Regel ist dafür eine "Artenschutzrechtliche Prüfung" gem. den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich.