Vorsorgender Bodenschutz

Schutzwürdige Böden

Beim vorsorgenden Bodenschutz geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Böden zu erhalten. Der Boden ist eine endliche Ressource und nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft als Produktionsstandort von Bedeutung. Auch für den Rückhalt von Wasser und somit gegen Überschwemmungen leistet der Boden wertvolle Arbeit. Außerdem dient er in manchen Ausprägungen als Standort für seltene Pflanzen und Tiere z.B. die z.T. gering entwickelten Böden an den Hängen des Sauerlands. Boden ist also nicht gleich Boden und bestimmte Böden erfüllen die o.g. Funktionen in besonderem Maße. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und solche Böden unter Schutz gestellt.

Konkret bedeutet vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung und anderen Planverfahren vorsorgende Bodenschutzziele wie z.B. Verminderung des Flächenverbrauchs im Abwägungsprozess zu berücksichtigen, besonders schutzwürdige Böden vor Eingriffen zu bewahren und der Versiegelung von Boden entgegen zu wirken. Der Boden im Hochsauerlandkreis ist hauptsächlich von Bodenerosion durch Wasser und Flächenverbrauch bedroht.

Bodenerosion durch Wasser

Wenn Ackerbau oder intensive Forstwirtschaft auf geneigten Flächen betrieben wird, besteht das Risiko für Bodenerosion durch Wasser. Fällt ein starker Regen auf einen ungeschützten Acker oder eine frisch bearbeitete Forstfläche, kann es zu erheblichen Bodenabschwemmungen kommen. Besonders kritisch sind Reihenkulturen wie Mais und Weihnachtsbäume zu sehen. Beide Kulturen sind profitabel und werden häufig im Hochsauerlandkreis angebaut. 

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer ist die Untere Bodenschutzbehörde in ihrer täglichen Arbeit (Prüfung von Grünlandumbruchsanträgen, Stellungnahmen zu Genehmigung von Weihnachtsbaumkulturen, Bearbeitung von Erosionsschadensfällen) darauf bedacht, die Bodenerosion auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren. Im Forst ist das Regionalforstamt für den Bodenschutz zuständig.

Die Reduktion der Erosion geschieht durch eine Reihe von Maßnahmen wie Mulchsaat, Schlagteilung, Änderung der Fruchtfolge, Erosionsschutzstreifen, Direktsaat bzw. Handpflanzung von Weihnachtsbäumen, etc. Diese Maßnahmen werden durch Abstimmung zwischen den Bewirtschaftern, der Landwirtschaftskammer und der Unteren Bodenschutzbehörde für die einzelne Fläche zusammengestellt. Der Bewirtschafter verpflichtet sich im Anschluss dazu, diese Maßnahmen durchzuführen und die Untere Bodenschutzbehörde kontrolliert deren Einhaltung. Zusätzlich informiert die Untere Bodenschutzbehörde die Landwirtschaftskammer und berät die Landwirte zu dem Thema. So wurden z.B. in der Vergangenheit Winterversammlungen der Landwirte seitens der UBB besucht und im Dezember 2023 ein Seminar zum Thema Mulchsaat abgehalten.

Flächenverbrauch

Der Flächenverbrauch ist die durch Bautätigkeit neu versiegelte Fläche. Mit der Versiegelung geht unweigerlich ein Verlust von sämtlichen Bodenfunktionen einher. Der Grad der Versiegelung hängt von der Art der Nutzung ab. Während bei Wohnnutzung i.d.R. viel unversiegelte Fläche „übrig“ bleibt, werden Gewerbegebiete nicht selten vollständig versiegelt. Es gibt sowohl vom Bund als auch vom Land NRW Ziele diese Neuversiegelung zu reduzieren. Den größten Einfluss auf den Flächenverbrauch haben die Gemeinden durch das Ausweisen neuer Baugebiete. Seit mehreren Jahren wird die sogenannte Nachverdichtung, also die Bebauung von Brachflächen und Baulücken vorangetrieben. Auch die Flächengrößen von Neubaugrundstücken haben sich im Laufe der Zeit verkleinert. Der Kreis, insbesondere die Untere Bodenschutzbehörde sorgt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Kreises in geringem Umfang dafür, dass Altlasten nicht zu Brachflächen werden bzw. dass Brachflächen reaktiviert werden und so unbebaute Flächen vor der Versiegelung geschützt werden.

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