Altlasten...

...oder auch Umweltgiftdepot, Halde, stillgelegte Müllkippe, Produktionsrückstand, ungelöstes Problem, Restschwierigkeit, Erblast, …!?

Überall dort, wo die aufstrebende Industrie Standorte vor allem nach dem zweiten Weltkrieg genutzt hat, sind häufig Reste der eingesetzten Stoffe geblieben.

Oft handelt es sich um schädliche Chemikalien, Schwermetalle, Öle oder Lösungsmittel, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. 

Hier spricht man von Altstandorten.

Aber auch von großen Abfallansammlungen wie alten Deponien, Geländeauffüllungen oder -verfüllungen können die gleichen Gefahren ausgehen.

Diese werden als Altablagerungen bezeichnet.

Im Hochsauerlandkreis befasst sich die Untere Bodenschutzbehörde seit mehreren Jahrzehnten, basierend auf dem BBodSchG, mit der Erfassung, Bewertung und Bearbeitung von Altstandorten und Altablagerungen.

Erster Schritt war die flächendeckende Erfassung dieser Standorte. 

Aktuell führt der Hochsauerlandkreis eine umfangreiche Datenbank mit folgenden Informationen:

  • Lage, Größe und Zustand des Grundstückes
  • Informationen zu den gelagerten Materialien/Abfällen
  • Art der früheren Nutzung des Grundstückes, Art der Anlage
  • Planungsrechtliche zulässige Nutzung der Flächen/Bereiche
  • die vorhandenen, möglichen Schadstoffpfade
  • Informationen zu den Eigentums- oder Besitzverhältnissen des betreffenden Grundstückes in der Historie bzw. Gegenwart
  • potenzielle Hinweise zur Sanierung der Altlasten.

Nach und nach werden diese Flächen systematisch bewertet, ggf. untersucht und in Statuskategorien einsortiert, um die Flächen im besten Fall wieder für höherwertige Nutzungen freigeben zu können.

Im Hochsauerlandkreis werden die Altablagerungen und Altstandorte systematisch seit 2000 in einem Kataster flächendeckend erfasst. Sie werden anschließend in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten beurteilt. Derzeit sind insgesamt etwa 6.700 Verdachtsflächen in das Verzeichnis aufgenommen worden.

Die Erfassung ist der erste, grundlegende Schritt der Altlastenbearbeitung und dient als Datenbasis. Sie wird laufend fortgeführt und um die Erkenntnisse aus Untersuchungen u.ä. erweitert

 

Informationen zu Auskünften aus dem Altlastenkataster finden Sie unter dem Punkt "Kataster/Auskünfte"

Nachdem eine Fläche erfasst wurde, wird diese hinsichtlich möglicher Gefährdungen für Mensch und Umwelt bewertet. Dabei werden alle verfügbaren Informationen aus Archiven, Luftbildern, historischen Karten und auch Zeitzeugenbefragungen ausgewertet. Zusätzlich werden auch die (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Nutzungen bei der Erstbewertung herangezogen.

Flächen, die ein mögliches Gefährdungspotential aufweisen, werden in einer ersten Gefährdungsabschätzung mittels Probenahmen (orientierende Untersuchung) untersucht. Werden Belastungen gefunden, folgen in der Regel Detail-Untersuchungen, um insbesondere die Menge und räumliche Verteilung von Schadstoffen sowie deren Ausbreitungsmöglichkeiten festzustellen. Neben Bohrungen oder anderen technischen Erkundungen werden chemische Analysen des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft vorgenommen. Falls hierbei konkrete Gefährdungen durch erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen festgestellt werden, müssen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.

In den meisten Fällen werden im Sanierungsfall festgestellte Verunreinigungen beseitigt. Daneben gibt es aber noch eine Auswahl anderer Verfahren, die zum Einsatz kommen, wenn ein Entfernen des verunreinigten Materials nicht möglich ist, oder eine Ausbreitung der Schadstoffe durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden kann. Welche Verfahren genau zum Einsatz kommen, hängt von den jeweiligen Standortbedingungen (zum Beispiel geologische und hydrogeologische Verhältnisse, Nutzung), der Art und Menge der festgestellten Schadstoffe sowie von den betroffenen Schutzgütern ab. Es ist daher jeweils eine einzelfallbezogene Entscheidung über die Sanierung und die Sanierungsmethoden zu treffen, für deren Vorbereitung ggf. die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung notwendig ist.


An die Sanierung kann sich eine längere Überwachungsphase - etwa bei einer Grundwassersanierung - anschließen. In dieser Zeit wird das Grundwasser regelmäßig untersucht, um sicher zu gehen, dass die Sanierung erfolgreich war.


Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich vom Verursacher bzw. dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes aufzubringen.

Sundern, Arnsberg, Breitenbruch, Bruchhausen, Müschede, Niedereimer, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop, Wennigloh

Herr Volker Burg

Marsberg, Brilon Kernstadt, Arnsberger OT: Neheim-Hüsten, Bachum, Voßwinkel

Herr Reinhold Koch

Meschede, Eslohe, Schmallenberg, Arnsberg OT: Herdrigen, Holzen

Herr Christoph Meisen

Bestwig, Olsberg, Winterberg

Frau Christina Greschok

Medebach, Hallenberg, Brilon: Alle OT außer Kernstadt

Herr Markus Zier

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