Entsorgung von Elektronikschrott

Informationen zu Elektroschrott und dessen Verwertung

Seit dem 24. März 2006 dürfen bundesweit keine ausgedienten Elektro-Altgeräte mehr über die Restmülltonne oder den Sperrmüll entsorgt werden. Die Hersteller müssen entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung alle eingesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht entsorgen.

Was sind Elektro- und Elektronikgeräte?

Elektrogeräte benötigen zu ihrem Betrieb elektrischen Strom. Das heißt, alle Geräte, die einen Netzstecker, eine Batterie, einen Akku oder eine Solarzelle haben, sind Elektrogeräte. Besteht das Gerät überwiegend aus elektronischen Bauteilen, so ist es ein Elektronikgerät. Die Einsammlung der Elektro- und Elektronikgeräte obliegt den Städten und Gemeinden.

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