Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu sichern. Behinderungsbedingte Nachteile, die das Arbeitsleben betreffen, sollen durch unsere Unterstützung kompensiert werden.


Wir beraten und betreuen

  • berufstätige schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen
  • Arbeitgeber
  • betriebliche Helfer (Betriebs- u. Personalräte, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen etc.)

Unsere Leistungen

  • Zuschüsse / Darlehn für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Investitionshilfe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zuschüsse für technische Arbeitshilfen
  • Finanzielle Hilfen (Minderleistungsausgleich, Betreuungsaufwand)
  • allgemeine Beratung, Betriebsbesuche
  • Sachverhaltsermittlung im Kündigungsschutzverfahren

Notwendige Unterlagen

  • Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
  • Schwerbehindertenausweis
  • Für Arbeitgeber: Antragsformular Begleitende Hilfen

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Unsere Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Sie umfasst alle Fragen rund um den Arbeitsplatz und die Beschäftigungssituation eines schwerbehinderten Menschen im Hochsauerlandkreis (außer Stadt Arnsberg).

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