Sonderpädagogische Förderung

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Hören und Kommunikation,
  • Sehen,
  • Geistige, Körperliche und motorische Entwicklung.

Die sonderpädagogische Förderung hat im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu den Abschlüssen zu führen, die nach dem Schulgesetz vorgesehen sind (zielgleich). Im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werde die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

Über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Dazu holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten und - bei Bedarf - auch ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die Eltern. Einzelheiten zum Verfahren und zu den einzelnen Förderschwerpunkten sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) geregelt.

Damit das umfangreiche Feststellungsverfahren transparent und gleichsinnig durchgeführt werden kann, hat das Schulamt in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für Gemeinsames Lernen (KoGL) Materialien zur Information und Formulare für die Durchführung erarbeitet. Diese stehen allen Schulen als Grundlage für die Durchführung der Verfahren zur Verfügung. Derzeit werden die Materialien und Formulare den geänderten rechtlichen Grundlagen angepasst und sind demnächst wieder abrufbar.

Gemeinsames Lernen

Nach der zum 01.08.2014 in Kraft tretenden Änderung des Schulgesetzes findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule (Gemeinsames Lernen) besteht erstmalig zum Schuljahr 2014/2015 für Schülerinnen und Schüler,

  • bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder
  • die in der Primarstufe sonderpädagogische gefördert werden und in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule wechseln wollen oder
  • die sonderpädagogisch gefördert werden und in die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen.

Zum Schuljahr 2015/2016 und zu den darauf folgenden Schuljahren besteht der Anspruch auch für Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse.

Für Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse eines Berufskollegs besteht der Anspruch auf Gemeinsames Lernen erst zum Schuljahr 2016/2017.

Gemeinsames Lernen wird von der Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule eingerichtet, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. In Absprache mit den kommunalen Schulträgern im Hochsauerlandkreis wurden die allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I festgelegt, an denen ein Angebot für Gemeinsames Lernen besteht.

Bisherige Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule (Gemeinsamer Unterricht)

Obwohl ein Rechtsanspruch auf sonderpädagogische Förderung in einer allgemeinen Schule durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz erstmalig zum 01.08.2014 gewährt wird, ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Gemeinsamen Unterricht sonderpädagogische Unterstützung erhalten, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Inzwischen finden sich auch alle Förderschwerpunkte im Gemeinsamen Unterricht wieder.

Aus den Erfahrungen der Schulen wurde ein Konzeptentwurf für Gelingensbedingungen im Gemeinsamen Unterricht abgeleitet, in den auch Ergebnisse aus einer umfassenden Befragung von Lehrkräften im Gemeinsamen Unterricht in den Kreisen Soest und Hochsauerlandkreis eingeflossen sind.

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