Wenn Eltern das Sorgerecht entzogen wird, Kinder ohne Eltern aufwachsen oder Minderjährige ohne Sorgeberechtigte Person nach Deutschland kommen, dann benötigen diese Kinder gesetzliche Vertreter, die ihre Interessen vertreten und Rechtshandlungen für sie vornehmen dürfen. Diese Personen werden vom Familiengericht bestellt und sind sodann ihre persönlichen Ansprechpersonen. Sie unterstützen in vielen Fragen und treffen als sorgeberechtigte Person Entscheidungen für das Kind. Dazu gehören z.B. Entscheidungen zur medizinischen Versorgung, schulischen Anbindung oder wo das Kind untergebracht ist. Hierbei arbeiten Vormünder mit Institutionen wie z.B. Jugendämtern, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen zusammen. Es ist auch möglich, nur einzelne Aufgaben für einen jungen Menschen zu übernehmen, z.B. im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft über den Aufenthalt zu bestimmen.
Eine Vormundschaft existiert in Deutschland ausschließlich für Kinder unter 18 Jahre.
Ehrenamtliche Vormundschaften ist ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt. Sie bieten Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Ansprechperson zu sein, welche sich für die Belange des jungen Menschen einsetzt. Im Rahmen ehrenamtlicher Vormundschaften sind Unterstützungs- und Kontaktmöglichkeiten meist mehr gegeben, als im Rahmen beruflich geführter Vormundschaften. Überdies können sie auch über die Beendigung der Vormundschaft hinaus eine vertraute und verlässliche Ansprechperson für die jungen Volljährigen bleiben.
Eine Erneuerung des Vormundschaftsgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, will geeigneten ehrenamtlichen Vormünder daher Priorität geben vor Menschen, die Vormundschaften beruflich übernehmen.
Fall Sie interessiert sind eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen zu wollen, dann melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Informationsübersicht: Ehrenamtliche Vormundschaften
Was ist eine ehrenamtliche Vormundschaft?
Eine ehrenamtliche Vormundschaft bedeutet, dass eine Person freiwillig die rechtliche Vertretung und Betreuung eines Minderjährigen oder einer betreuungsbedürftigen Person übernimmt, wenn deren Eltern oder gesetzliche Vertreter dies nicht tun können.
Wer benötigt eine ehrenamtliche Vormundschaft?
- Minderjährige ohne elterliche Sorge (z. B. bei Tod, Entzug der elterlichen Rechte, Auslandsaufenthalt der Eltern)
- Kinder und Jugendliche in schwierigen familiären Situationen
- Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst entscheiden können (hier spricht man oft von Betreuungen, ähnlich einer Vormundschaft)
Aufgaben eines ehrenamtlichen Vormunds
- Vertretung der Person in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten
- Sorge für das Wohl der betreuten Person (Unterbringung, Ausbildung, Gesundheit)
- Verwaltung von Vermögen der betreuten Person
- Zusammenarbeit mit Behörden, Jugendämtern und Gerichten
- Regelmäßige Berichterstattung an das Gericht
Voraussetzungen für ehrenamtliche Vormünder
- Volljährigkeit und eigene Rechtfähigkeit
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Zeitliche Kapazität und Engagement
- Keine Vorstrafen oder Interessenkonflikte
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Gerichten
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1773 ff.
- Jugendhilferecht (SGB VIII) bei minderjährigen Personen
Unterstützung und Absicherung
- Beratung und Begleitung durch das Jugendamt
- Fortbildungen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Vormündern
- Aufwandentschädigung und Kostenerstattung
Warum ehrenamtliche Vormundschaften wichtig sind
- Schutz und Fürsorge für schutzbedürftige Personen
- Unterstützung in Krisensituationen
- Beitrag zur sozialen Verantwortung und Gemeinschaft