Kommunales Integrationszentrum

Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf

Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer - trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter - mehr als andere von Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die Kommunalen Integrationszentren an diesem wichtigen Bildungsübergang an. Grundlegend ist dabei die Ausrichtung an den Stärken der Jugendlichen. Ihre Kompetenzen sollen in den Blick genommen werden. Hierzu sollen neben den schulischen auch die außerschulischen Lernorte und Einflüsse genutzt werden.
Die Kommunalen Integrationszentren sind Partner für die Verankerung der Diversität in der von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf in den Regionen.

  • Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • Beratung zu Perspektiven im Bereich Ausbildung und Beruf
  • Stärkere Einbeziehung von und Information für Eltern
  • Interkulturelle Sensibilisierung von Berufsberatern, Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Jobvermittlern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege und ehrenamtlich tätigen Personen
  • Schaffung von Transparenz und Vernetzung aller am Übergang beteiligten Institutionen

  • Enge Kooperation mit der regionalen Koordinierung , Jobcentern,  BerufsberaterInnen, SchulsozialarbeiterInnen sowie Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen
  • Beratung von Schulen sowie PartnerInnen der Berufsorientierung / Migrationsberatungsstellen
  • Unterstützung der Internationalen Förderklassen und Fit für Mehr-Klassen an den Berufskollegs
  • Aufbau und Koordinierung von Netzwerken sowie Teilnahme an entsprechenden Arbeitskreisen, z.B. Begleitkreise IFK/FFM, Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)
  • Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Träger z.B. Arbeitsagentur
  • Unterstützung der Zusammenarbeit mit zugewanderten Eltern
  • Unterstützung bei der Projektentwicklung
  • Begleitung von Schulen bei ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung z.B. Alphabetisierung, rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen
  • Kreisweite Seiteneinsteigerberatung für neu zugewanderte Jugendliche ab 16 Jahren
  • Kreisweite Beratung am Übergang nach der Erstförderung oder Klasse 9/ Klasse 10 (Einzeltermine oder Veranstaltungen in Schulen)
  • Offene Informationsabende zum deutschen Schulsystem 

    Die Beratungsabgebote können auf Anfrage auch mehrsprachig erfolgen. 

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