Wege zur Kur
Die Bearbeitung aller Kuranträge erfolgt beim Jugendamt - Fachdienst 26 - des Hochsauerlandkreises.
Sofern Sie sich dafür entschieden haben, Ihr Kind zu einer Kurmaßnahme auf Norderney anzumelden, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung.
Hier können in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch erste Auskünfte eingeholt und der weitere Verfahrensablauf ausführlich geklärt werden.
Um eine Kurmaßnahme bewilligt zu bekommen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag für eine Kinderkur im Kinderkurheim "Arnsberg" des Hochsauerlandkreises
- Ärztliches Gutachten, ausgefüllt vom Haus- oder Kinderarzt
Sobald die Unterlagen hier vollständig vorliegen, kann über die Bewilligung entschieden werden.
Sie erhalten dann vom hiesigen Jugendamt ein Bewilligungsschreiben mit allen weiteren Informationen (u.a. Kleidernummer, Kleiderliste, Einverständniserklärung, ärztliches Zeugnis).
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit dem ärztlichen Gutachten wird von hier aus ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt.
Sollte die Krankenkasse eine vollständige Kostenübernahme ablehnen, sind von Ihnen nach der Kur die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen, um feststellen zu können, ob Sie einen Kostenbeitrag zu der Kurmaßnahme zu leisten haben:
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Erklärung zur Kostenbeitragspflicht nach § 90 SGB VIII
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Verdienstbescheinigungen bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate
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Nachweise über weitere Einkünfte
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Mietbescheinigung / Nachweis über die Höhe der Miete bzw. Kosten für Wohneigentum
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Nachweise über Verbindlichkeiten etc.
Diese Unterlagen werden bei Bedarf gesondert angefordert.
Gerne führt die zuständige Mitarbeiterin mit Ihnen eine Vorab-Berechnung durch, um Ihnen grob aufzuzeigen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Kostenbeitrag auf Sie zukommen könnte.
Leistungen nach dem SGB XII und SGB II gelten gemäß der gemeinsamen Empfehlung für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII als nichteinzusetzendes Einkommen. Ein Kostenbeitrag ist daher in diesen Fällen nicht zu fordern.