Schwimm- und Badebeckenhygiene

Schwimm- und Badebecken

Weil durch Badebeckenwasser Infektionskrankheiten übertragen werden können, unterliegen öffentlich zugängliche Schwimmbäder einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlage der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Gesetzliche Grundlage für die Überwachung ist das Infektionsschutzgesetz, fachlich ist die DIN 19643 für die Einhaltung der Schwimm- und Badebeckenwasserqualität maßgeblich. 

Die Badewasserkommission beim Umweltbundesamt hat in ihren Empfehlungen vom Februar 2014 die Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung festgelegt.

Neben der Überwachung der Schwimm- und Badebeckenwasserqualität kontrolliert das Gesundheitsamt die Einrichtungshygiene in öffentlichen Bädern, die zugehörige Gebäudetechnik, wie die Trinkwasserinstallation (Duschen) und raumlufttechnische Anlagen, sowie die Maßnahmen der betrieblichen Eigenüberwachung der Badbetreiber. 

Um sicherzustellen, dass jedem Badegast eine einwandfreie Wasserqualität zur Verfügung gestellt wird, wird das Beckenwasser technisch aufbereitet. Zur Erfolgskontrolle wird das Beckenwasser in regelmäßigen Abständen auf seine chemisch-physikalische und mikrobiologische Eignung untersucht.

Über Barfußbereiche, Sitzflächen, Umkleide- und Toilettenbereich kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. Daher sind in öffentlichen Schwimmbädern Hygienepläne zu erstellen, die die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detailliert beschreiben.

Für Informationen zu den einzelnen Wasserqualitäten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Badbetreiber.


Naturfreibadeteiche

Seit einigen Jahren entstehen immer mehr künstliche Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Wasseraufbereitung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schwimmbädern findet hier keine technische Wasseraufbereitung mit anschließender Chlordesinfektion statt. In Naturfreibadeteichen erfolgt die Aufbereitung biologisch in Anlehnung an die Selbstreinigung von natürlichen Gewässern. Daher gelten für die Wasserqualität andere Anforderungen als bei desinfiziertem Schwimmbeckenwasser. 

Die Überwachung der Wasserqualität in Naturfreibadeteichen erfolgt nach den Vorgaben der „Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sowie den Empfehlungen der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes.

Der Badbetreiber sichert durch Eigenkontrollen und die mikrobiologisch-physikalischen Kontrollen des Wassers den Badebetrieb. Die hygienischen Anforderungen und die Dokumentation der Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert.


Badegewässer

Vor allem an den warmen Sommertagen zieht es zahlreiche Erholungssuchende an die heimischen Stauseen und Gewässer. An die Wasserqualität in Seen, die zum Baden genutzt werden, sind Mindestanforderungen zu stellen, damit die gesundheitlichen Risiken für die Erholungssuchenden minimiert werden können. Die Überwachung der Badewasserqualität an den ausgewiesenen Badestellen an diesen Gewässern erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Seit 2006 gilt eine neue EU-Richtlinie für die Überwachung der Badewasserqualität, die im Februar 2008 in NRW-Landesrecht umgesetzt wurde. Das Wasser wird in regelmäßigen Abständen während der Badesaison auf mikrobiologische Parameter untersucht. Anhand eines sogenannten Badegewässerprofils, das die geographischen, physikalischen und hydrologischen Eigenschaften und mögliche Verschmutzungsquellen darstellt, wird eine Badestelle beschrieben. 

Die Einstufung der Qualität eines Badegewässers kann jederzeit in der vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) jeweils im Mai eines Jahres veröffentlichen Badegewässerkarte eingesehen werden. 

Das Badegewässerprofil hängt in kurzer allgemein verständlicher Form zukünftig an jeder Badestelle aus.

Im Hochsauerlandkreis ist das Baden an folgenden Badestellen möglich:

  • Hennesee, Berghauser Bucht
  • Hennesee, Mielinghauser Bucht
  • Hillebachsee in Niedersfeld
  • Sorpesee, Strandbad Langscheid
  • Badebucht des Esmeckestausees in Wenholthausen 

Das Baden an anderen Stellen und Gewässern ist „wildes Baden“ und unterliegt keiner hygienischen Überwachung!!!


 

§ 37 ff Infektionsschutzgesetz; Badegewässerverordnung NRW, §17 ÖGDG NRW

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