Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse (z.B. Pkw-Pkw, Pkw-Wohnmobil, Krad-Trike) zugeteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung des Saisonkennzeichens, da das Wechselkennzeichen eine flexiblere Fahrzeugnutzung bietet.
Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden Erkenungsnummern zugeteilt, die sich nur in der letzten Ziffer unterscheiden, z.B. HSK-A 103 und HSK-A 105. Die Fahrzeuge besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, wobei lediglich an nur einem Fahrzeug das Kennzeichen geführt werden darf.
Ausführliche Informationen zur Ausgestaltung der Wechselkennzeichen und zu den Zuteilungsvoraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe Rubrik: Link).
Detailfragen können Sie aber auch gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen in Arnsberg, Brilon und Meschede richten.
Notwendige Unterlagen
Die für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs üblichen Unterlagen.
Kosten
- Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben sowie zusätzlich 12,00 € für die Zuteilung der Wechselkennzeichen.
- Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.