- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
Justus
Blum
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944234
- Justus.Blum@hochsauerlandkreis.de
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Blum
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Straßenverkehr - Taxengenehmigung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig und unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige (in Wiederholungsabsicht) Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen (Taxenplätzen) bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während der Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Die Taxengenehmigung kann dem Unternehmer für einen Zeitraum von bis zu 5 erteilt werden. Für Neubewerber gilt eine kürzere Geltungsdauer. Die Ausgabe der Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen.
Zuständig für die Erteilung einer Taxengenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde.
Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Für das antragstellende Unternehmen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von folgenden Stellen: Finanzamt, Stadt/Gemeinde, Träger der Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
- fahrzeugbezogene Nachweise
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Raum: 014
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg