- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
Justus
Blum
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Telefon
- 02931-944234
- Justus.Blum@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
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Blum
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Straßenverkehr - Gefahrguttransporte
Der Transport von gefährlichen Gütern ist in der "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn" (GGVSEB) geregelt. Ausnahmen regelt die GGVSEB für jede Gefahrgutklasse (zum Beispiel ist der Transport von bestimmten Mengen oder bestimmten Stoffen genehmigungsfrei). Grundsätzlich freigegeben ist der Transport von Gefahrgütern auf den Bundesautobahnen (außer einigen bestimmten Autobahnabschnitten, zum Beispiel Tunnel). Für den Bereich außerhalb der Bundesautobahnen bedarf der Transport einer Genehmigung, die durch diejenige Behörde erstellt wird, durch deren Bereich der Transport, bis bzw. von der BAB, fährt.
Die Straßenverkehrsbehörden in NRW haben für bestimmte Gefahrgüter (Benzin, Superbenzin, div. Gase) ein Streckennetz innerhalb des jeweiligen Kreisgebietes freigegeben, auf denen die Transporte ohne weitere Genehmigung fahren dürfen.
Die Angabe dieses Streckennetzes sowie die Auflistung der genehmigungsfreien Stoffe sind Inhalt der Allgemeinverfügung zur "Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 35 GGVSEB auf Straßen im Gebiet des Hochsauerlandkreises". Soweit wie möglich schließt das freigegebene Streckennetz alle wichtigen Hauptverkehrswege ein.
Werden andere als in der Allgemeinverfügung genannte Stoffe transportiert, so ist eine Einzelfahrwegbestimmung nach § 35 Abs. 3 GGVSEB zu beantragen.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Transportbeginn bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Wichtig ist, dass die Allgemeinverfügung bzw. die Einzelfahrgenehmigung beim Transport mitgeführt wird.
Die Einzelfahrwegbestimmung ist gebührenpflichtig.
- Antrag (formlos)
Bei der Antragstellung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Transportzeitraum
- Bezeichnung des Ladeguts nach der "Gefahrgutverordnung Straße" (GGVSEB)
- Angabe der Gefahrgutklasse, Ziffer, Buchstabe nach GGVSEB
- Ausgangspunkt des Transports
- Genauer Streckenverlauf
- Zielort des Transports
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Raum: 014
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg