Straßenverkehr - Baustellenabsicherung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell ist der Verkehr zu beschränken, zu lenken und zu regeln oder eine Verkehrsumleitung einzurichten. 

Hierzu müssen Unternehmer, aber auch Privatpersonen für das Aufstellen eines Containers, vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind bzw. ob und wie der Verkehr zu beschränken und zu leiten ist.

Die Antragsunterlagen sind vollständig und mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.

Wer ist zuständig?

Im Bereich der Städte und Gemeinden

  • Marsberg
  • Winterberg
  • Eslohe
  • Medebach
  • Hallenberg

ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Arbeiten im Hochsauerlandkreis. Bitte senden Sie die Unterlagen an das Funktionspostfach baustellen@hochsauerlandkreis.de.

Ansonsten sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Olsberg und Bestwig), Schmallenberg und Sundern für die Erteilung der Anordnung zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.

AnsprechpartnerKontakt
Stadt Arnsbergverkehr@arnsberg.de
Stadt Brilonverkehr@brilon.de
Stadt Meschedeordnung@meschede.de
Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwigpost@olsberg.de
Stadt Schmallenbergordnungsamt@schmallenberg.de
Stadt Sundernstrassenverkehr@stadt-sundern.de

Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig.
Die Höhe bestimmt sich nach der Dauer der Arbeitsstelle, der Art der Absperrung und des Aufwandes. Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Antragsformular auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Zusätzlich zu dem Antrag sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Lageplan
  • Regelplan gemäß RSA bzw. Verkehrszeichenplan
  • Nachweis der Eignung und Qualifikation des für die Verkehrssicherung Verantwortlichen während und nach der Arbeitszeit
  • ggfls. Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke und den Änderungen der vorhandenen Beschilderung (Umleitungsplan oder Verkehrslenkungsplan)

Die Antragsunterlagen sind vollständig und mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.

Kontakt

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 013
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg