Straßenverkehr - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.

Im Bereich der Städte und Gemeinden

  • Marsberg
  • Winterberg
  • Eslohe
  • Medebach
  • Hallenberg

ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig für die Erteilung der Erlaubnis. Dies gilt auch bei „bewegten“ Veranstaltungen, die über die Kreisgrenzen hinausgehen. Bitte senden Sie die Unterlagen an: veranstaltungen@hochsauerlandkreis.de. 

Ansonsten sind die jeweiligen Städte selbst zuständig, wenn ausschließlich Straßen im Stadtgebiet betroffen sind oder bei „bewegten“ Veranstaltungen der Hochsauerlandkreis nicht verlassen wird. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Stadt, in der die Veranstaltung startet.

AnsprechpartnerKontakt
Stadt Arnsbergverkehr@arnsberg.de
Stadt Brilonverkehr@brilon.de
Stadt Meschedeordnung@meschede.de
Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwigpost@olsberg.de
Stadt Schmallenbergordnungsamt@schmallenberg.de
Stadt Sundernstrassenverkehr@stadt-sundern.de

Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe bestimmt sich nach der Art der Veranstaltung, dem Umfang und des Aufwandes. Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Kontakt

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 16
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 016
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 014
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg