Straßenverkehr - Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden darüber, welche Verkehrsregelungen oder Beschilderungen erforderlich sind oder entfernt werden müssen (§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung). Im Hochsauerlandkreis erfolgt diese Entscheidung in enger Abstimmung zwischen der Polizei, dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde sowie dem Straßenbaulastträger (Straßen.NRW, Hochsauerlandkreis, Kommune).

Als Straßenverkehrsbehörde ist der Hochsauerlandkreis für alle Verkehrsregelungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet verantwortlich, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde haben.  

Die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Olsberg und Bestwig), Schmallenberg und Sundern agieren als eigenständige Verkehrsbehörden.

AnsprechpartnerKontakt
Stadt Arnsbergverkehr@arnsberg.de
Stadt Brilonverkehr@brilon.de
Stadt Meschedeordnung@meschede.de
Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwigpost@olsberg.de
Stadt Schmallenbergordnungsamt@schmallenberg.de
Stadt Sundernstrassenverkehr@stadt-sundern.de

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt, überflüssig ist oder ausgetauscht werden sollte, können Sie sich jederzeit formlos an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden.

Kontakt

Zuständig für die Orte: Winterberg, Eslohe, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 16
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Marsberg, Medebach

Kreishaus Arnsberg
Raum: 016
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg