Straßenverkehr - Jagd

Bei Jagden kann es zu einem erhöhten Wildwechsel im Bereich öffentlicher Straßen kommen. Um Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf diese mögliche Gefahr aufmerksam zu machen, können Organisatoren von Jagden beim Kreis eine temporäre Beschilderung beantragen.

Für regelmäßig stattfindende Jagden besteht die Möglichkeit, eine Daueranordnung mit einer Gültigkeit von bis zu drei Jahren zu erhalten.

Bei einer solchen Daueranordnung müssen die genauen Termine der jeweiligen Jagd spätestens drei Tage vor Beginn beim Kreis gemeldet werden. Dadurch können die zuständigen Stellen rechtzeitig informiert werden.

Der Antrag ist formlos sollte spätestens vier Wochen vor Beginn der Jagd beim Kreis eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung und Abstimmung mit den beteiligten Stellen möglich sind.

Wer ist zuständig?

Im Bereich der Städte und Gemeinden

  • Marsberg
  • Winterberg
  • Eslohe
  • Medebach
  • Hallenberg

ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig.

Ansonsten sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Olsberg und Bestwig), Schmallenberg und Sundern für die Erteilung der Anordnung zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.

AnsprechpartnerKontakt
Stadt Arnsbergverkehr@arnsberg.de
Stadt Brilonverkehr@brilon.de
Stadt Meschedeordnung@meschede.de
Stadt Olsberg und Gemeinde Bestwigpost@olsberg.de
Stadt Schmallenbergordnungsamt@schmallenberg.de
Stadt Sundernstrassenverkehr@stadt-sundern.de

Kontakt

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 16
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Marsberg, Winterberg, Eslohe, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Arnsberg
Raum: 016
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg