Kreisstraßen - Allgemeine Informationen

Als flächenmäßig größter Landkreis in NRW betreut der Kreis ein weit verzweigtes Kreisstraßennetz. Kreisstraßen gehören neben den Bundes- und Landesstraßen zu den Straßen mit überregionaler Verkehrsbedeutung (klassifizierte Straßen). Insgesamt ist der Hochsauerlandkreis für rd. 420 km Kreisstraßen zuständig. Bestandteil des Kreisstraßennetzes sind über 100 Brücken und über 100 sonstige Stützbauwerke, ohne die im Hochsauerlandkreis aufgrund der besonderen topografischen Verhältnisse keine Straßen befahrbar wären.

Zuständig für die Bundes- und Landesstraßen im Kreisgebiet ist der Landesbetrieb Straßen.NRW (siehe Link rechts "Landesbetrieb Straßen.NRW").

Für die nicht klassifizierten Straßen innerhalb der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis ist die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde selbst zuständig.

Baustellen/ Straßensperrung
Für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde benötigt.
Insbesondere bei Fahrbahnsperrungen oder Arbeitsstellen am Straßenraum (dazu zählen auch Rad- und Gehwege) ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu beantragen.

Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für Genehmigungen im Bereich folgender Städte und Gemeinden (siehe Link rechts "Antrag auf Baustellenabsicherung"):

  • Eslohe

  • Hallenberg

  • Marsberg

  • Medebach

  • Winterberg

In den anderen Städten bzw. Gemeinden gibt es jeweils eine eigene Straßenverkehrsbehörde.

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