Kreisstraßen - Allgemeine Informationen
Als flächenmäßig größter Kreis im Land NRW betreut der Kreis ein weit verzweigtes Kreisstraßennetz. Kreisstraßen gehören neben den Bundes- und Landesstraßen zu den klassifizierten Straßen. Insgesamt ist der Hochsauerlandkreis für rd. 421 km Kreisstraßen zuständig. Bestandteil des Kreisstraßennetzes sind über 100 Brücken und über 100 sonstige Stützbauwerke, ohne die im Hochsauerlandkreis aufgrund der besonderen topografischen Verhältnisse keine Straßen befahrbar wären.
Für die Bundes- und Landesstraßen im Kreisgebiet ist der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig. (s. Link rechts "Landesbetrieb")
Für die nicht klassifizierten Straßen innerhalb der 12 Gemeinden und Städte im Hochsauerlandkreis ist die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt selbst zuständig.
Baustellen/ Straßensperrung
Für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigt man eine verkehrsrechtliche Anordnung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Insbesondere bei Fahrbahnsperrungen oder Arbeitsstellen am Straßenraum (dazu zählen auch Rad- und Gehwege) ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu beantragen.
Im Bereich der Städte und Gemeinden Eslohe, Hallenberg, Medebach, Marsberg und Winterberg ist der Hochsauerlandkreis für die Genehmigung zuständig. In den anderen Städten gibt es jeweils eine eigene Straßenverkehrsbehörde.
(Link, s.R.): Antrag auf Baustellenabsicherung