Mietwagengenehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig und unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige (in Wiederholungsabsicht) Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen sind.

Die Mietwagengenehmigung kann dem Unternehmer für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt werden. Für Neubewerber gilt eine kürzere Geltungsdauer.

Zuständig für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde.

Notwendige Unterlagen

Für das antragstellende Unternehmen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Antragsformular
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
  • Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
  • Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate)
    • Finanzamt
    • Stadt/ Gemeinde
    • Träger der Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaft
  • fahrzeugbezogene Nachweise

Kosten

Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.

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