EU-Fahrerbescheinigung und Gemeinschaftslizenz
Im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt den Fahrer, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt.
Die vorstehende Regelung hat zum Ziel, die illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, die auf Fahrzeugen von Unternehmen aus der EU Transporte durchführen, zu erschweren.
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerbescheinigung ist, dass das Transportunternehmen, bei dem der Fahrer beschäftigt ist, eine Gemeinschaftslizenz besitzt.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Pass oder Passersatz des Fahrpersonals mit Aufenthaltstitel
Kosten
- 90,00 €