Verlängerung der Fahrerlaubnis

Einige Fahrerlaubnisklassen werden nur befristet erteilt. Betroffen sind die
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE (79) und CE sowie die Bus-Klassen D1,D1E,D und DE.

In der Regel erfolgt die Befristung auf 5 Jahre.
Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 01.01.1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C,CE(79) und CE bis zum Ende des 50. Lebensjahres befristet.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Lichtbild (biometrisch, 45 x 35 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungstest (nur bei Klassen D,DE,D1,D1E ab dem Ende des 50. Lebensjahres)
  • behördliches Führungszeugnis (nur bei Klassen D,DE,D1,D1E)

Für die gewerbliche Nutzung ist zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) notwendig. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein Nachweis über den Erwerb der Grund-qualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und ersetzt bei Anträgen seit dem 23.05.2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Kosten

  • 61,80 € - 96,80 € (je nach Aufwand)

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Was Sie noch interessieren könnte