Verlängerung der Fahrerlaubnis
Einige Fahrerlaubnisklassen werden nur befristet erteilt. Betroffen sind die
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE (79) und CE sowie die Bus-Klassen D1,D1E,D und DE.
In der Regel erfolgt die Befristung auf 5 Jahre.
Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 01.01.1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C,CE(79) und CE bis zum Ende des 50. Lebensjahres befristet.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Lichtbild (biometrisch, 45 x 35 mm)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungstest (nur bei Klassen D,DE,D1,D1E ab dem Ende des 50. Lebensjahres)
- behördliches Führungszeugnis (nur bei Klassen D,DE,D1,D1E)
Für die gewerbliche Nutzung ist zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) notwendig. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein Nachweis über den Erwerb der Grund-qualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und ersetzt bei Anträgen seit dem 23.05.2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Kosten
- 61,80 € - 96,80 € (je nach Aufwand)