Umschreibung von Führerscheinen eines EU/EWR-Landes bzw. von Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in eine deutsche Fahrerlaubnis

Die Führerscheine von Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union) und der EWR (Europäischer Wirtschaftsbereich) werden in der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang anerkannt. Der Umtausch des ausländischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis ist möglich bzw. wird bei Ablauf der ausländischen Fahrerlaubnis oder des Führerscheins notwendig.
Der Umtausch erfolgt aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis ohne Prüfung.

Führerscheine von Drittländern berechtigen zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland nur für 6 Monate nach Datum der Einreise. Bei längerem Aufenthalt muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei Ländern, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, erfolgt dies ohne Prüfung oder nur mit Teilprüfung. Einen Link zur Anlage 11 der FeV finden Sie rechts (Rubrik: Infos im Web).


Bei Aushändigung des deutschen Führerscheins ist der ausländische Führerschein abzugeben. Dieser wird dem Ausstellungsland zurückgesandt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)
  • ausländischer Führerschein des EU/EWR-Landes bzw. des Staates nach Anlage 11 FeV
  • Ersteinreisebescheinigung (erhältlich beim zuständigen Ausländeramt)
  • amtliche Übersetzung des ausländischen Führerscheins bei Ländern nach
    Anlage 11 FeV außer Schweiz (z.B. von international anerkannten Automobilklubs wie den ADAC)

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins beim Ausstellungsland erfragt. Diese Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst bei Vorliegen dieser Auskunft ist die Ausstellung eines deutschen Führerscheins möglich.

Kosten

  • 54,20 € (Staaten nach Anlage 11 FeV)
  • 64,40 € (EU/EWR-Land)

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

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