Umschreibung von ausländischen Führerscheinen in eine deutsche Fahrerlaubnis (Drittstaaten)

Führerscheine aus Drittländern berechtigen zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland nur für 6 Monate nach Datum der Einreise. Bei längerem Aufenthalt muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei Antragstellung muss der ausländische Führerschein gültig sein.

Die Umschreibung erfolgt mit theoretischer und praktischer Prüfung über eine Fahrschule ohne Ausbildungsnachweise.

Bei Aushändigung des deutschen Führerscheins ist der ausländische Führerschein abzugeben. Dieser wird dem Ausstellungsland zurückgesandt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)
  • ausländischer Führerschein
  • amtliche Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. von international anerkannten Automobilklubs wie den ADAC)
  • Ersteinreisebescheinigung (wird durch die Fahrerlaubnisbehörde eingeholt )
  • weitere Unterlagen wie bei Ersterteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Kosten

  • 45,10 € (ohne Probezeit, für eine Fahrerlaubnisklasse)
  • 45,90 € (mit Probezeit, für eine Fahrerlaubnisklasse)

Zusätzlich für jede weitere Fahrerlaubnisklasse: 10,20 €

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

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