Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde bzw. Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie einen neuen Führerschein bei einer der Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragen. Der Antrag kann bereits 10 Wochen vor Ablauf einer durch das Gericht oder Behörde angeordneten Sperrfrist gestellt werden.
Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Hierzu kann sie anordnen, dass entsprechende Gutachten (z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung) vorgelegt werden müssen.
Notwendige Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich individuell nach beantragter Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung. Am Tag der Antragstellung wird dies mit Ihnen besprochen. Immer vorzulegen sind:
- Personalausweis oder Pass
- Lichtbild (biometrisch, 45 x 35 mm)
- behördliches Führungszeugnis
Kosten
- 105,90 € - 146,70 € (je nach Aufwand)