Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der das dauerhafte Leben und Arbeiten im Bundesgebiet ermöglicht, ohne dass hieran zeitliche oder örtliche Beschränkungen geknüpft sind. 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind u.a. ein meist fünf Jahre andauernder rechtmäßiger Voraufenthalt, ein selbständig gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen. 

Für anerkannte Flüchtlinge und Arbeitnehmer mit einer besonderen Qualifikation (Fachkräfte) kann eine Niederlassungserlaubnis unter abweichenden, erleichterten Voraussetzungen erteilt werden. 

Der Verlust einer Niederlassungserlaubnis ist nur möglich bei längerfristiger Ausreise (mehr als sechs Monate) aus dem Bundesgebiet oder im Fall einer Ausweisung bei schwerer Straffälligkeit. 

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 € 

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für selbständig Erwerbstätige: 124 €

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen anderen Fällen: 113 €

Ausländer, Unbefristet, Daueraufenthalt

Kontakt

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

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Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
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Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten. Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.