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Macedo
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Gefahrstoffüberwachung

Gefahrstoffüberwachung- was ist das?
Aufgabe der Gefahrstoffüberwachung ist es, Gefahrstoffe in Einzelhandelsbetrieben, die an die breite Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden, regelmäßig hinsichtlich der Kennzeichnung, Verpackung, Verbote und Beschränkungen und der Verkehrsfähigkeit zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt zu kontrollieren.
Welche Einzelhandelsbetriebe unterliegen der Überwachung?
Die Chemikalienverwaltungsvorschrift NRW regelt, wie viele Inspektionen Kreise und kreisfreie Städte im Jahr durchzuführen haben. Dabei sind 0,1 Regelinspektionen pro 1000 Einwohner vorgesehen. Dies entspricht 26 Betrieben für den Hochsauerlandkreis. Dazu zählen Betriebe, die gefährlich eingestufte Produkte nach der CLP-Verordnung und/oder Biozide zum Verkauf anbieten.
Das sind beispielsweise:
Supermärkte,
Drogeriemärkte,
Tankstellen,
Baumärkte,
Fachhandlungen für Tierbedarf, Farben und Bodenbelege, KFZ-Zubehör.
Antrag auf Erlaubnis zur Abgabe von Chemikalien gemäß § 6 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Für die Abgabe von Chemikalien, die unter die Anlage II der ChemVerbotsV fallen, benötigen Einzelhändler eine Erlaubnis gem. § 6 ChemVerbotsV. Ein Antrag auf Erlaubnis ist beim Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises schriftlich oder über das Wirtschaftsportal NRW zu stellen zu stellen.
Für die Besichtigung des Einzelhandels fallen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Gebühren an. Die ChemG Tarifstelle 11.2.3.1 setzt hierfür, je nach Aufwand, eine Rahmengebühr von 25,- bis 3000,- Euro fest.
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Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis
Kontakt
Kreishaus Meschede
Raum: 226
Steinstraße 27
59872
Meschede