Hochsauerlandkreis/Brilon. Der für den 26. Januar 2021 angesetzte Erörterungstermin im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Erhöhung der zulässigen Gesamtlagermenge von Eisen- und Nichteisenschrotten) der Firma Lobbe Entsorgung GmbH, v. d. GF Christoph Aßmann mit Sitz in 59909 Bestwig, wird auf unbestimmte Zeit verschoben (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungs-sicherstellungsgesetz – PlanSiG)).
Sofern ein Ersatztermin für die Erörterung festgelegt wird, erfolgt eine erneute Bekanntmachung gemäß den verfahrensrechtlichen Vorgaben.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff eingesehen werden.