Verdacht auf Geflügelpest – 22.000 Putenhähne müssen getötet werden

Das Kreisveterinäramt teilt mit, dass in einem Putenmastbetrieb am Hennesee höchstwahrscheinlich die Geflügelpest ausgebrochen ist. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) hat in amtlich entnommenen Proben den Verdacht des Ausbruchs mit dem Aviären Influenzavirus A nachgewiesen. Rund 22.000 Putenhähne aus insgesamt vier Ställen müssen wegen der hohen Ansteckungsgefahr getötet werden. Die Tierseuchenvorsorgegesellschaft hat am Sonntagmorgen, 8. Februar, bereits damit begonnen.

 

Entsprechendes Probenmaterial wurde direkt an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) geschickt. Sobald die Bestätigung des FLI vorliegt, müssen Sperrzonen eingerichtet werden, in denen besondere Schutzmaßnahmen gelten. Dazu gehören je nach Zone eine absolute Stallpflicht, das Verbot des Verbringens von Geflügel, Eiern und Fleisch, eine strenge Desinfektion und Meldepflichten für verendetes Geflügel. Mit einem Ergebnis des FLI wird in wenigen Tagen gerechnet.

 

Das Kreisveterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern insbesondere im Bereich der Stadt Meschede und der Gemeinde Eslohe, ihr Geflügel zum Schutz vor Infektionen eigenverantwortlich vorsorglich aufzustallen.

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