Unterlagen für die Windenergieanlagen Mannstein I und Mannstein II in Olsberg werden erneut ausgelegt

Hochsauerlandkreis/Olsberg. Die Anträge der juwi AG gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen in den Gemarkungen Wulmeringhausen, Gevelinghausen und Brunskappel werden erneut ausgelegt.

 

Die juwi AG hat die Anträge Mannstein I und Mannstein II nochmals ergänzt. Die Unterlagen liegen in der Zeit von Mittwoch, 07. April 2021, bis Freitag, 07. Mai 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

- Rathaus Olsberg, Zimmer 229, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg, Tel.: 02962/982-249.

- Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Tel.: 02904/987-155 oder 02904/987-203 oder 02904/987-154.

- Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, Tel.: 02961/94-3155.

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Unterlagen erforderlich.
Weiterhin sind die Genehmigungsanträge auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, 07. Juni 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Die in den Verfahren bereits erhobenen Einwendungen behalten ihre Gültigkeit. 

 

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