Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz (§§ 20 Abs. 8 – 14 Infektionsschutzgesetz (IfSG)).
Im Zentrum des Masernschutzgesetzes steht eine Nachweispflicht für das Vorliegen einer Masern-Immunität für besondere Personengruppen in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen. Betroffen sind nur Tätige, Beschäftigte, Betreute oder Untergebrachte, welche nach dem 31.12.1970 geboren sind.
Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen betreut oder untergebracht wurden, bzw. dort tätig oder beschäftigt waren, mussten den Nachweis über den Masernschutz bis zum 31. Juli 2022 erbringen. Die Fristverlängerung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie.
Personen, die vor der Aufnahme der Tätigkeit, Beschäftigung, Betreuung oder Unterbringung gegenüber der Einrichtungs-/ Unternehmensleitung keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht tätig, beschäftigt oder in diesen betreut werden. Das gilt in Bezug auf die Betreuung im Schulunterricht jedoch nicht für Personen, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.
Demnach betroffene Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Schulen) sind verpflichtet, diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bzw. Schülerinnen und Schüler, an das Gesundheitsamt zu melden, von denen die Voraussetzungen für eine nachgewiesene Immunität gegen Masern nicht erfüllt sind.
Weitere Informationen stellt der Hochsauerlandkreis unter www.hochsauerlandkreis.de zur Verfügung.
Der Hochsauerlandkreis erinnert an die Meldepflicht und gibt den meldepflichtigen Einrichtungen die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Betroffene zu melden.
Dafür hat das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises jetzt ein Meldeportal eingerichtet, um den Meldeweg zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Den Einrichtungen wird eine standardisierte Meldeliste zur Verfügung gestellt, die über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises an das Gesundheitsamt übermittelt werden kann.
Fragen zum Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises sind telefonisch unter 0291/94-1222, bzw. per Email unter masernimpfpflicht@hochsauerlandkreis.de möglich.