Die untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises hat festgestellt, dass Veranstaltungen der Jagdausübung zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vom 12.01.2021 bis zum 15.02.2021 dringend erforderlich sind (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 Coronaschutz-VO).
Veranstaltungen der Jagdausübung unterliegen jedoch weiterhin streng den übrigen Vorgaben der geltenden Coronaschutz-VO. Insbesondere verweise ich auf die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln.
Ferner sind mindestens 48 Stunden vor einer solchen Veranstaltung folgende Stellen bezüglich des Zeitraums, des Jagdbezirkes und der Teilnehmeranzahl schriftlich zu informieren:
- untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises
- die zuständige örtliche Ordnungsbehörde
- die zuständige Polizeiwache