Einzelfallentscheidungen bei Personen mit Vorerkrankungen im Rahmen der Corona-Schutzimpfung

Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf eine vorgezogene Coronaschutzimpfung beim Hochsauerlandkreis zu stellen. 

Hier finden Sie die Verordnung zum Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung  https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940

Personen, die aufgrund ihrer Erkrankungen bereits in der Impf-Priorisierung (siehe Link oben) berücksichtigt sind, benötigen keinen Antrag auf eine Einzelfallentscheidung.

Fragen und Antworten zur Einzelfallentscheidung

Ja. Seit 26. Februar 2021 gibt es eine neue Regelung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung. Es sind nun Einzelfallentscheidungen zur vorzeitigen Coronaschutzimpfung
von Menschen mit Vorerkrankungen möglich, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden.

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen infrage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist. Dies kann beispielsweise für Menschen gelten, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen.

Betroffene benötigen zunächst ein qualifiziertes Zeugnis ihrer behandelnden Ärzte. Es darf nicht vor dem 8. Februar 2021 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der Coronaimpfverordnung) ausgestellt worden sein. Danach ist ein Antrag – inklusive des Zeugnisses – auf Einzelfallentscheidung bei der zuständigen
Behörde zu stellen. Dies ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in dem die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

In diesem Fall kann der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen weiterleiten. Die Rentenversicherung kann während der Prüfung keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilen.

Die antragstellende Person soll zeitnah ein Ergebnis mitgeteilt bekommen. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im jeweiligen Impfzentrum vereinbart.

Nein. Von der Regelung zur Einzelfallentscheidungen sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken ausgenommen, die in der Coronaimpfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden. In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden, da die Genannten ein gesondertes Impfangebot (Hinweis: Kein persönliches Anschreiben) im März 2021 erhalten. Dies sind

- bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere
Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr


- und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,
Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen, Personen mit Asthma
bronchialer oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr

Das heißt, Personen mit den oben genannten Erkrankungen sind automatisch in der Impfpriorisieurng berücksichtigt und benötigen keinen Antrag auf eine Einzelfallentscheidung.

Eine vollständige Aufzählung ist unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf zu finden.

Antragstellung

Per Mail an:
priorisierung@hochsauerlandkreis.de

Der postalische Weg ist nicht mehr zwingend notwendig. Das Beifügen von ärztlichen bzw. qualifizierten Unterlagen ist weiterhin erforderlich. Diese können nun als Scan übersandt werden.

Oder per Post an:

Hochsauerlandkreis
Fachdienst 38
"Antrag Priorisierung"
Steinwiese 3
59872 Meschede