Direkte Einleitungen von Niederschlagswasser / Schmutzwasser

Unter einer Direkteinleitung ist eine abwasserverursachende Anlage eines Grundstückseigentümers zu verstehen, deren Abwasser mit Zustimmung der zuständigen Behörde nicht in eine Kanalisation, sondern direkt in ein Gewässer eingeleitet wird.

Im Gegensatz dazu stehen die Indirekteinleiter, die ihr Abwasser indirekt über die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation und / oder kommunale Kläranlage) in ein Gewässer einleiten. Die Einleitung ist nur mit einer behördlichen wasserrechtlichen Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz möglich. An das Abwasser werden strenge Qualitätsmaßstäbe gestellt, die in der Abwasserverordnung für die verschiedensten Branchen / Gewerbezweige aufgeführt sind. Die dort aufgeführten Anforderungen lassen sich in aller Regel nur einhalten, wenn entsprechend Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung des Abwassers betrieben werden. In Gebieten, in denen eine betriebsbereite öffentliche Kanalisation vorhanden ist, werden direkte Einleitungen von gewerblichem Abwasser praktisch nicht mehr genehmigt.


Niederschlagswasserbeseitigung

Ziel der Regenwasserbeseitigung unter Beachtung von ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ist die Versickerung und ortnahe Einleitung in ein Oberflächengewässer. Die Maßnahmen können dazu beitragen, dass das Grundwasser angereichert und Hochwasserspitzen reduziert werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können Kosten für die Fortleitung und Klärung des Regenwassers eingespart werden. Für die Allgemeinheit können sich geringere Kosten für Kanalbau und Kläranlagenbetrieb ergeben.

In wie weit eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer möglich ist, hängt von den örtlichen und hydrologischen Bedingungen und vom Verschmutzungsgrad des Regenwassers ab. Der Verschmutzungsgrad wiederum ergibt sich aus der Beschaffenheit der Fläche (z.B. Asphalt, Metalldächer) und der Nutzung der Fläche (z. B. Dachflächen in Mischgebieten, Belegschaftsparkplätze, Lagerung und Umschlag wassergefährdender Stoffe). Die Versickerung und Einleitung von unbelastetem Wasser ist in aller Regel problemlos. Bei schwach bzw. stark belasteten Wasser ist vorab eine Behandlung mechanischer (z. B. Absetzbecken) und / oder biologischer (z. B. Passage durch die s.g. belebte Bodenzone, Pflanzenbeete) Art vorzusehen.

Die Einleitung des Regenwassers in den Untergrund (Versickerung) oder in ein Oberflächengewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch die Untere Wasserbehörde, welche in der Mehrzahl der Fälle zuständig sein dürfte.

Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbeseitigung können staatlich gefördert werden. Die aktuellen Formalitäten können Sie direkt beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) erfragen: http://www.umwelt.nrw.de/

Aufgrund der Vielschichtigkeit der bei der Regenwasserbeseitigung zu behandelnden Themen, wie Verschmutzungsgrad, Vorbehandlung, wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (ja / nein), Bemessung der technischen Anlagen etc. wird empfohlen, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens Kontakt mit den unten angeführten Ansprechpartnern aufzunehmen.

Weitergehende Auskünfte und Anträge erhalten Sie ebenfalls bei den jeweiligen Ansprechpartnern.


Private Niederschlagswasserbeseitigung

Aus Gründen des Hochwasserschutzes und einer wirtschaftlichen Abwasserbeseitigung ist in Nordrhein-Westfalen eine Zielsetzung der Wasserwirtschaft, die Möglichkeiten und Chancen der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Versickerung und ortsnahe Einleitung zu nutzen und dem natürlichen Wasserkreislauf möglichst ortsnah wieder zuzuführen. Hierbei sind die örtlichen und hydrogeologischen Bedingungen zu berücksichtigen!

Ein strategischer Ansatz bei der naturnahen Bewirtschaftung des Regenwassers ist, den Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf zu minimieren, ohne den Entwässerungskomfort heutiger Ableitungssysteme zu reduzieren. Wesentliche Elemente dabei sind die

  • Speicherung,
  • Reinigung,
  • Regenwassernutzung,
  • Versickerung und
  • gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers.


Versickerungstechniken

Es gibt mehrere Versickerungstechniken. Einzelne Komponenten sind großflächige Versickerungen, Flächenversickerungen, Versickerungsbecken, Mulden-, Rigolen-, Mulden-Rigolen-Versickerungen, Rohrversickerungen und Schachtversickerung. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen wird den Versickerungsanlagen oberflächennah zugeleitet - offen über Pflasterrinnen oder über geschlossene Rohrleitungen. In den Anlagen selbst wird es gereinigt, gespeichert, zurückgehalten oder versickert. Jede Technik hat dabei ihre Vorzüge und spezielle Eignung für bestimmte Boden- und Nutzungsanforderungen.

Großflächige Versickerung

Flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone unter Nutzung der natürlichen Infiltrationskapazität des anstehenden Bodens.

Flächenversickerung

Flächenförmige Versickerung über eine durchlässige Oberfläche (Rasengittersteine, Ökopflaster etc.); Infiltration über feinkörnige Deckschichten.

Versickerungsbecken

Flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einem Becken, Infiltration über feinkörnige Deckschichten.

Muldenversickerung

Flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einer Mulde mit einer üblichen Tiefe von 0,50 m, Infiltration über feinkörnige Deckschichten.

Rigolenversickerung

Linienförmige, oberflächennahe Versickerung durch einen künstlich eingebrachten Kieskörper.

Mulden-Rigolen-Versickerung

Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung.

Rohrversickerung

Linienförmige, oberflächennahe Versickerung mittels perforierter Versickerungsrohre, Infiltration über feinkörnige Deckschichten.

Schachtversickerung

Punktförmige Versickerung mittels Versickerungsschacht, Infiltration direkt in sickerfähige Schichten.

Kombinierte Systeme

Die verschiedenen Versickerungssysteme lassen sich zielgerecht miteinander kombinieren.


Versickerungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Versickerung ist eine hinreichende Durchlässigkeit des Bodens und ein ausreichender Flurabstand von der Grundwasseroberfläche (Grundwasserflurabstand).

Unter Sohlabstand versteht man den Abstand zwischen der Sohle der Sickeranlage und dem höchsten zu erwartendem Grundwasserstand.
Der Flurabstand bezeichnet den Abstand zwischen der Geländeroberkante (GOK) und dem höchsten zu erwartendem Grundwasserstand.
Nach Einzelfallprüfung besteht in Abhängigkeit vom mittleren Flurabstand die Möglichkeit einer großflächigen Versickerung.

Es müssen ausreichende Abstände von Gebäuden und Grundstücksgrenzen eingehalten werden, um Vernässungsschäden auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei hohen Grundwasserspiegeln.

In Wasserschutzgebieten gelten für die Beseitigung von Niederschlagswasser die besonderen Anforderungen nach den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Soweit Wassergewinnungsgebiete nicht förmlich unter Schutz gestellt sind oder entsprechende Bestimmungen zur ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser fehlen, ist die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zu beachten. Dies schließt regelmäßig den Einsatz von punktuellen Versickerungsanlagen (Schachtversickerung) aus.


Wann ist ein Antrag zu stellen?

Für großflächige Versickerungen auf unbebauten Flächen (Rasenflächen, Erdboden, etc) ist keine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis erforderlich. Voraussetzung ist, dass das anfallende Niederschlagswasser oberflächig und schadlos verrieselt. Für alle anderen Versickerungstechniken/-arten ist und für für die direkte Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer ist eine Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz notwendig.

Betriebliche Niederschlagswassereinleitungen:

Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck.
  2. Erläuterungsbericht nach Muster.
  3. Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000, 1:10.000 oder 1:5.000 mit Kennzeichnung des  Grundstücks.
  4. Lageplan, möglichst im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Gebäude/Dachflächen (Grundriss), Hofflächen (befestigt, unbefestigt, Grünstreifen) jeweils mit Größenangaben (m²), der Niederschlagswasservorbehandlungsanlage, der Entwässerungsleitungen (Durchmesser, Material) und der Einleitungsstelle(-n) bzw. Versickerungseinrichtung(-en). Die Gebäude und unterschiedlichen Hofflächen sind jeweils farblich oder durch unterschiedliche Schraffuren deutlich zu kennzeichnen (evtl. Legende anlegen).
  5. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Einleitung (falls nicht Antragsteller)
  6. Entwässerungslängsschnitt durch die gesamte Entwässerungsanlage (einschl. Einleitungs¬stelle) mit allen erforderlichen Höhen- und Längenangaben (Gelände, Rohrsohle, Bauwerke).
  7. Beschreibung und Bemessung evtl. erforderlicher Niederschlagswasservorbehandlungsanlagen vor Einleitung in das Gewässer bzw. Grundwasser.

    Bei Einleitung in das Grundwasser:
  8. Hydraulische Bemessung der Versickerungsanlage nach Arbeitsblatt DWA-A 138.
  9. Zeichnung(en) der Versickerungseinrichtung(en) (Draufsicht und Schnitte) mit Bemaßung und Eintragung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes.
  10. Hydrogeologisches Gutachten, nur wenn eindeutige und belegbare Erkenntnisse über die Untergrundverhältnisse fehlen.
    Die Antragsunterlagen zu 1. bis 6. sind vom Antragsteller und vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben!
     

Private Niederschlagswassereinleitungen:

Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung über die Stadt-/Gemeindeverwaltung einzureichen:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  2. Erläuterungsbericht nach Muster
  3. Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000, 1:10.000 oder 1:5.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks
  4. Lageplan, möglichst im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Gebäude/Dachflächen (Grundriss), Hofflächen (befestigt, unbefestigt, Grünstreifen) jeweils mit Größenangaben (m²), der Abwasser-behandlungsanlage, der Entwässerungsleitungen (Durchmesser, Material) und der Einleitungsstelle(-n) bzw. Versickerungseinrichtung(-en). Die Gebäude und unterschiedlichen Hofflächen sind jeweils farblich oder durch unterschiedliche Schraffuren deutlich zu kennzeichnen (evtl. Legende anlegen).
  5. Entwässerungslängsschnitt durch die gesamte Entwässerungsanlage (einschl. Einleitungsstelle) mit allen erforderlichen Höhen- und Längenangaben (Gelände, Rohrsohle, Bauwerke).
  6. Zeichnung(en) der Versickerungseinrichtung(en) (Draufsicht und Schnitte) mit Bemaßung und Eintragung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes.
  7. Hydrogeologisches Gutachten, nur wenn eindeutige und belegbare Erkenntnisse über die Untergrundverhältnisse fehlen.
  8. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Einleitung (falls nicht Antragsteller)
  • Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
  • Mindestgebühr 200,00 EUR, unterschieden nach Niederschlagswasser oder Schmutzwasser und gestaffelt nach Einleitungsmenge und Nutzungsdauer
Privates Niederschlagswasser (kreisweit)

Ihre Ansprechperson

Annette Hübner

Annette.Huebner@​hochsauerlandkreis.de 0291-941607

Gewerbliche Einleitungen; Technische Bearbeitung für Arnsberg und Sundern

Häusliches Abwasser: Technische Bearbeitung

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