Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Gesund erwachsen werden.
Rechtzeitige Gesundheitsvorsorge ist wichtig. Die Kinderärztinnen und -ärzte des Gesundheitsamtes möchten Sie in dem Bemühen unterstützen, Ihre Kinder möglichst gesund erwachsen werden zu lassen. Wir bieten Ihnen aber auch dann Beratung und Hilfe, wenn Ihr Kind Gesundheitsprobleme hat.

Unsere Angebote:

Der Kinder-und Jugendärztliche Dienst ist ständig um die Verbesserung der Kindergesundheit bemüht. Um durch frühzeitige Untersuchungen eine rechtzeitige Förderung bei Auffälligkeiten zu erreichen, werden im Kindergarten Reihenuntersuchungen bei allen vierjährigen Kindern angeboten.
Ziel ist: Primärprävention und Gesundheitsförderung im Vorschulalter

Auf der Basis der Landesverordnung für den schulärztlichen Dienst werden im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens Untersuchungen der Kinder durchgeführt. Hieraus ergibt sich die ärztliche Empfehlung der Schulfähigkeit. Nach Anmeldung in der Grundschule erhalten Sie vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Einschulungsuntersuchung. Jährlich werden im Hochsauerlandkreis ca. 2500 Untersuchungen an zentralen Untersuchungsorten durchgeführt.

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs besteht aus zwei Teilen 

  • dem sonderpädagogischen Gutachten, veranlasst durch das Schulamt 
  • dem medizinischen Gutachten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Im Rahmen der kinderärztlichen Untersuchung werden durch das Gesundheitsamt die medizinischen Aspekte begutachtet, welche eine spezielle Förderung des Kindes erforderlich machen (z.B. schwere Seh- oder Hörstörungen). Sie hat zum Ziel, das betroffene Kind der aus medizinischer Sicht optimalen Schulform zuzuführen.

Gutachten über die Befreiung vom Schulsport können nur im Auftrag der Schulen durchgeführt werden. Falls eine Schulsportbefreiung für Ihr Kind erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die betreffende Schule, diese wird dann einen Auftrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zur Begutachtung erteilen.

Ob aus medizinischer Sicht ein Anspruch auf eine Fahrtkostenübernahme für den Transport zu einer Schule besteht, wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Rahmen eines Gutachtens festgestellt. Dieses Gutachten ist nur im Auftrag der Stadt oder Gemeinde möglich, in der Sie wohnen. Wenden Sie sich deshalb bitte bezüglich der Beantragung der Fahrtkostenübernahme an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung, diese wird alle erforderlichen Untersuchungen in die Wege leiten.

Ob aus medizinischer Sicht ein Anspruch auf eine Übernahme einer kostenaufwendigen Ernährung besteht, wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Rahmen eines Gutachtens festgestellt. Dieses Gutachten ist nur im Auftrag der Stadt oder Gemeinde möglich, in der Sie wohnen. Wenden Sie deshalb bitte bezüglich der Beantragung der Übernahme einer kostenaufwendigen Ernährung an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung, diese wird dann alle erforderlichen Untersuchungen in die Wege leiten.

Gutachten zur Feststellung hoher Fehlzeiten können nur im Auftrag der Schulen durchgeführt werden. Im Rahmen der kinderärztlichen Untersuchung werden durch das Gesundheitsamt die medizinischen Aspekte begutachtet, welche ggf. zu hohen Fehlzeiten in der Schule führen könnten. Gutachten nach § 54 Abs. 4 Schulgesetz NRW Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die Gesundheit anderer bedeutet, können vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund eines Gutachtens des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes. Bei Gefahr im Verzuge ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen und nachfolgendem Auftrag an das Gesundheitsamt zu melden.

as Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) sowie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen halten eine schulärztliche Eingangsuntersuchung für aus anderen Staaten nach Nordrhein-Westfalen ziehende Kinder und Jugendliche (besonders, aber nicht ausschließlich, Kinder und Jugendliche aus den südosteuropäischen Staaten der EU) aus schulfachlicher und medizinischer Sicht für notwendig, weil in den Herkunftsstaaten dieser Personen i.d.R. keine mit den hiesigen Vorgaben vergleichbare schulgesundheitsrechtliche Standards bestehen. Der Kinder- und jugendärztliche Dienst des Hochsauerlandkreises steht jederzeit gern als Ansprechpartner für Sie bereit, sowohl für Kinder und Eltern, als auch für Lehrer und Erzieher.

Koordination

Zuständig für den gesamten HSK außer Arnsberg:
Frau Stefanie Diehl
0291-941180
stefanie.diehl@hochsauerlandkreis.de

Zuständig für Arnsberg:
Frau Kirsten Schneider
0291-941895
kirsten.schneider@hochsauerlandkreis.de

Sachgebietsleiterin

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