Hygieneüberwachung (Krankenhäuser, Praxen, Pflegeheime, KiGa, etc.)

Das Gesundheitsamt führt die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser sowie der Arztpraxen und Zahnarztpraxen durch. Wichtigste fachliche Grundlage für Hygienefragen in Krankenhäusern ist die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes in Berlin.

Eine gesetzliche vorgeschriebene Aufgabe ist die Überwachung öffentlicher Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde.

Durch routinemäßige bzw. anlassbezogene Begehungen von Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Tattoo-Studios, podologischen Praxen, Rettungsdienst und Asylunterkünfte wird die Einhaltung hygienischer Anforderungen der einzelnen Einrichtungen, die der gesetzlich festgelegten Hygieneüberwachung unterliegen, überprüft.

Desweiteren führt das Gesundheitsamt die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser der Praxen für Ambulantes Operieren und der übrigen Arztpraxen/Zahnarztpraxen durch.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein Westfalen (ÖGDG), spezielle Verordnungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bilden die rechtliche Grundlage für die Überwachung der Einhaltung von Hygieneanforderungen.

Zuständig für: Arnsberg, Klinikum Arnsberg (Standort Neheim)

Zuständig für: Klinikum Arnsberg (Standort Hüsten), Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg

Zuständig für: Brilon, Olsberg, Sundern

Zuständig für: Bestwig, Meschede

Zuständig für: Eslohe, Marsberg

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