Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung

Die Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung gehört zum Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises und ist eine staatlich anerkannte
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

Sie erhalten kurzfristig einen Beratungstermin. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos, auf Wunsch auch anonym. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie,  Beratungstermine durch telefonische Anmeldung abzustimmen. Termine außerhalb der Sprechstunden sowie in Sundern und Winterberg nach Vereinbarung.

Das Angebot der Beratungsstelle für Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung

Die Beratungsstelle bietet Ihnen kompetente Beratung und psychosoziale Betreuung bei Fragen und Themen rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt z. B:

- Unerfüllter Kinderwunsch, was nun?
- Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes, wo und wann beantrage ich was? (ALG II, Kindergeld, Elterngeld, BAföG, Unterhalt etc.)
- Vereinbarkeit von Familie, Schule, Studium, Ausbildung und Beruf
- Krankheit und Behinderung des Kindes, wer unterstützt mich / uns?
- Psychische Erkrankung / Suchterkrankung oder andere Beeinträchtigungen in der Schwangerschaft - und jetzt?
- Depression nach der Geburt
- Alleinerziehend und nun?
- Welche Angebote gibt es vor Ort für Schwangere, junge Eltern und Baby?
- Wo finde ich eine Hebamme?
- Informationen zum Mutterschutz

Auf Wunsch kann eine Vermittlung und Zusammenarbeit mit weiteren Beratungsstellen erfolgen!

In besonderen Notlagen können bei der Beratunsgstelle Hilfen zur Finanzierung von Schwangerschaftsbekleidung, Krankenhausbedarf, Erstausstattung des Kindes oder der Weiterführung des Haushaltes beantragt werden.

Der Hochsauerlandkreis verfügt über einen Sonderfonds zum Schutz ungeborenen Lebens und zur Finanzierung von Verhütungsmitteln.
In besonderen Fällen kann dieser Sonderfonds bei der Beratungsstelle beantragt werden.

Wenn gewünscht, steht die Beratungsstelle Ihnen und Ihrer Familie auch nach der Geburt, bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes, beratend und unterstützend zur Seite.
Außerdem ist unsere Ansprechpartnerin nach plötzlichem Kindstod, Tot- und Fehlgeburten für Sie da.

Wenn eine Schwangerschaft nicht bekannt werden soll, können eine „Vertrauliche Geburt“ oder eine „Anonyme Geburt“ ein Ausweg sein. Unsere Ansprechpartnerin informiert über die Möglichkeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt/

Im Rahmen von Präventionsveranstaltungen in Schulen und Gruppen werden nach Absprache Fragen zu folgenden Themenbereichen beantwortet:
- Liebe
- Sexualität
- Verhütung
- Verantwortliche Elternschaft
Inhalte und Schwerpunkte variieren nach Altersstufe und Vorkenntnisse der Teilnehmer.

RealCare Baby®
Im Rahmen der „babybedenkzeit®“ kann nach gemeinsamer Abstimmung, sowie Vor- und Nachbereitung, Jugendlichen ab 14 Jahren ein „Elternpraktikum“ mit dem RealCare Baby® (Simultanbaby) angeboten und ermöglicht werden.

Sie sind ungewollt schwanger und wissen nicht, was Sie tun sollen?
- Unsere Ansprechpartnerin unterstützt Sie wertungsfrei, weltanschaulich, neutral und ergebnisoffen bei der Entscheidungsfindung.
- Die Beratungsstelle informiert Sie über (finanzielle) Hilfen für Schwangere und Familien.
- Sie werden nach § 219 StGB über die verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme beraten.
- Auf Wunsch erhalten Sie nach der Beratungsregelung eine „Beratungsbescheinigung“.

Welche Verhütungsmethoden gibt es und was sind die Vor- und Nachteile?
- Welche Zuschüsse für langfristige Verhütungs- methoden oder Sterilisationen können beantragt werden und was sind die Voraussetzungen dafür?
- Wie gehe ich mit Problemen bzgl. der Sexualität und bei Konflikten in der Partnerschaft um?

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