Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs

Bei der Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs ist zu beachten, dass nach § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der bisherige Halter oder Eigentümer die Veräußerung unverzüglich der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen hat.

 

Die Veräußerungsmitteilung muss folgende Angaben enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Name und Vorname sowie die vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Bestätigung des Erwerbers, dass die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) übergeben wurde.

Beim Fahrzeugverkauf kommt es vor, dass der Erwerber seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldepflicht kann durch Geldbußen geahndet werden und weitere Nachteile (u.a. Pflicht zur weiteren Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämie sowie die kostenpflichtige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs) zur Folge haben.

Kontrollieren Sie die Angaben des Erwerbers anhand seines Personalausweises oder Passes im Original und fügen Sie die Empfangsbestätigung des Erwerbers Ihrer Mitteilung über die Veräußerung bei. Wenn ein Käufer keine Ausweisdokumente vorlegen kann, ist Vorsicht geboten. 

Und noch ein Tipp:
Lassen Sie das Fahrzeug vor der Übergabe an den Erwerber unter Vorlage der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichenschilder außer Betrieb setzen. Mit der Außerbetriebsetzung endet für Sie die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Veräußerungsmitteilung (bei handschriftlichen Eintragungen bitte deutlich schreiben!) an den

Hochsauerlandkreis
Straßenverkehrsamt
59870 Meschede

Gebührenfrei

Ansprechpartner

Kfz-Zulassungsstelle Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 941205
E-Mail: svabackoffice@hochsauerlandkreis.de

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